Fragen und Antworten.
Zähler.
Zur ÜbersichtWo ist mein Zähler? Wo steht die Zählernummer?
Damit wir dich erfolgreich von deinem alten Energieversorger abmelden können, brauchen wir deine Zählernummer. Du findest sie auf der letzten Abrechnung deines bisherigen Energieversorgers oder auf dem Übergabeprotokoll, das du beim Einzug bekommen hast. Wenn du die Papiere gerade nicht parat hast, kannst du deine Zählernummer direkt von deinem Zähler ablesen.
Dein Zähler ist im Keller, in deiner Wohnung oder im Treppenhaus. In Mehrparteienhäusern gibt es einen eigenen Zählerraum. Dein Zähler ist mit deiner Wohnungsnummer oder deinem Namen gekennzeichnet und eindeutig deiner Wohneinheit zugeordnet.
Die Zählernummer findest du dann entweder unter – oder über dem Strichcode. Bei einem analogen Zähler kannst du die Zählernummer ganz leicht vom Zählerstand unterscheiden: Der Zählerstand besteht aus aneinandergereihten Zahlenrädchen. Diese Nummer ist also NICHT die Zählernummer. Vor der Zählernummer steht meist „Eigentum“, „Eigentum der Stadtwerke xyz“, „Nr.“ oder „No“.
Gerne kannst du uns auch ein Foto von deinem Zähler schicken, dann finden wir gemeinsam deine Zählernummer heraus.
Brauche ich einen neuen Zähler für Ökostrom oder Ökogas?
Nein, du behältst deinen alten Zähler. Wir müssen keine neue Technik bei dir installieren.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter wird auch intelligentes Messsystem genannt, kurz iMSys. Er erfasst deinen Stromverbrauch jede Viertelstunde und sendet ihn an berechtigte Empfänger wie Messstellenbetreiber, Verteilnetz- und Übertragungsnetzbetreiber sowie Energieversorger. Umgekehrt kann der Smart Meter auch Signale von außen empfangen.
Wie sieht ein Smart Meter aus?
Ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem (iMSys) genannt, besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway. Durch den Smart-Meter-Gateway kann die moderne Messeinrichtung sicher in Smart Grids eingebunden werden. Äußerlich sichtbar ist ein Smart Meter meist an einem kleinen Kästen auf oder an deinem digitalen Stromzähler.
Muss ich ein intelligentes Messsystem/Smart Meter einbauen lassen?
Dein Messstellenbetreiber informiert dich mindestens drei Monate vor dem Einbau. Installiert werden kann ein Smart Meter, ein intelligentes Messsystem vom grundzuständigen oder einem beauftragten Messstellenbetreiber. Verpflichtet sind Haushalte einen Smart Meter installieren zu lassen bei einem jährlichen Strombedarf über 6.000 kWh, wenn sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG haben oder eine PV-Anlage über 7 kW installierter Leistung. Ab 2025 kann man auch freiwillig einen Smart Meter einbauen lassen.
Kann ich auch mit einem Zwei-Tarif-Zähler Polarstern Ökostrom beziehen?
Selbstverständlich kannst du auch so einen Zähler nutzen. Dafür gibt es sogar einen Spezialtarif. Damit nutzt du Wirklich Ökostrom nachts oder zu anderen Nebenzeiten zu besonders günstigen Konditionen. Denn bestimmte Abgaben auf den Nachtstrompreis werden zu diesen Zeiten nicht erhoben. Wir organisieren deinen Wechsel zu Wirklich Ökostrom aus 100 % erneuerbarer Energie.
HT/NT-Tarif berechnenOder schreib uns eine E-Mail an spezialtarife@polarstern-energie.de oder ruf an unter der Telefonnummer 089 309 042 911.
Wenn der lokale Energieversorger die Gas- und Stromzähler in meiner Wohnung / in meinem Haus installiert hat, bin ich dann verpflichtet, dort Kunde zu werden?
Nein. Netzbetrieb und Versorgung sind in Deutschland seit der Liberalisierung der Strommärkte getrennt. Auch wenn der Netzbetreiber des lokalen Versorgers deinen Zähler eingebaut hat, hast du immer noch die Wahl und bist zu keinem Vertragsabschluss mit dem lokalen Versorgungsunternehmen verpflichtet.
Wer liest den Zähler ab?
In der Regel wird der Zählerstand weiterhin einmal im Jahr von deinem Netzbetreiber abgelesen. Polarstern zahlt ihm dafür eine Gebühr.
Wer liest den Zähler ab, wenn der Strom- oder Gaspreis erhöht werden sollte?
Sollte sich der Preis unserer Energie ändern, muss dein Verbrauch zwischenabgerechnet werden. Wir berechnen dazu deinen Zählerstand auf Basis deines Tagesdurchschnittsverbrauchs. Natürlich hast du auch die Möglichkeit, deinen Zählerstand selbst abzulesen und uns zu übermitteln.
Wer trägt die Kosten für den Smart Meter?
Haushalte, die verpflichtet sind, sich einen Smart Meter einbauen zu lassen, müssen nach den Regelungen des neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) mit Kosten von 20 €/Jahr rechnen. Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung zuhause hat, muss mit 50 €/Jahr rechnen.
Die Kosten für den Smart Meter werden typischerweise im Rahmen der Netzentgelte über den Energieversorger bezahlt, welcher sie an den zuständigen Messstellenbetreiber weiterreicht. Ändert sich das mit dem Smart Meter, wirst du das in deiner Abrechnung sehen.
Fallen neben den klassischen Installationskosten noch Kosten für den Umbau oder Austausch des Zählerschranks an, sind diese nicht Teil des Messentgelts.
Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?
Am schnellsten kannst du das online erledigen. Logge dich dazu im Kundenbereich ein. Dort findest du auf der Startseite ein Direktlink "Zählerstand ändern". Danach musst du nur noch den passenden Vertrag von dir auswählen und den Zählerstand eingeben. Fertig.
Jetzt Zählerstand ändernAlternativ kannst du auch in der Navigation auf „Verträge“ gehen, danach den passenden Vertrag auswählen und dort den Zählerstand eintragen. Fertig.
Ach ja und was auch immer geht: Wenn du dich telefonisch bei uns meldest unter oder per E-Mail an abrechnung@service.polarstern-energie.de. Bitte habe dazu deine Kundennummer und die Nummer deines Zählers zur Hand.
Darf der Zählerstand geschätzt werden?
Ja, neben Außendienst- und Selbstablesung darf dein Netzbetreiber als Eigentümer des Zählers deinen Zählerstand auch schätzen. Wir haben darauf keinen Einfluss und können daher leider auch keinen Hinweis auf die Herkunft des Zählerstandes in die Abrechnung aufnehmen.
Was mache ich, wenn ich das Gefühl habe, dass mein Zähler nicht richtig funktioniert?
Am besten rufst du uns direkt an. Wir können eine Zählerüberprüfung durch deinen örtlichen Netzbetreiber organisieren. Wird allerdings kein Defekt festgestellt, erhebt der Netzbetreiber eine Aufwandsentschädigung für die Prüfung die im zwei- bis sogar dreistelligen Bereich liegen kann. Diese Kosten müssten wir dir nach der Überprüfung leider in Rechnung stellen.
An wen kann ich mich wenden, wenn der Zähler gewartet, ausgebaut oder repariert werden muss?
Für den Ausbau, die Wartung oder für Reparaturen deines Zählers ist nach wie vor dein lokaler Netzbetreiber zuständig. Er ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes zuständig – unabhängig davon, welche Energie über sein Netz transportiert wird. Polarstern hat mit den Netzbetreibern dafür einen Vertrag über Netznutzung und Service abgeschlossen.
Du hast noch Fragen? Her damit!
Du erreichst uns telefonisch montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
Aus dem Festnetz zum Ortstarif unter
089 309 042 911
oder schreibe uns eine E-Mail an
hallo@polarstern-energie.de.