Haushalte, die verpflichtet sind, sich einen Smart Meter einbauen zu lassen, müssen nach den Regelungen des neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) mit Kosten von 20 €/Jahr rechnen. Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung zuhause hat, muss mit 50 €/Jahr rechnen.
Die Kosten für den Smart Meter werden typischerweise im Rahmen der Netzentgelte über den Energieversorger bezahlt, welcher sie an den zuständigen Messstellenbetreiber weiterreicht. Ändert sich das mit dem Smart Meter, wirst du das in deiner Abrechnung sehen.
Fallen neben den klassischen Installationskosten noch Kosten für den Umbau oder Austausch des Zählerschranks an, sind diese nicht Teil des Messentgelts.