Mieterstrom für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).
Der Immobilienmarkt boomt und die Nachfrage nach Anlageobjekten und Wohnungen in Innenstädten und Ballungszentren steigt. Eine Entwicklung, die zu mehr Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) führt. Für sie ist die Mieterstrom-Versorgung ein klares Kaufargument. Denn mit der nötigen Anlagentechnik und dem Eigenverbrauch des erzeugten Stroms werden die Kriterien der KfW-40-Plus-Förderung erfüllt. Das bedeutet für die Käufer der Wohnungen, dass sie einen Kredit bei der KfW-Bank erhalten können und somit von niedrigen Zinsen und einem hohen Tilgungszuschuss pro Wohnung profitieren. Gleichzeitig ist der Wärmebedarf in solchen energieeffizienten Gebäuden niedrig.
Informationsdokument für WEGsIm Falle der Passivhauswohnanlage mit 61 Wohnungen beinhaltet die Mieterstrom-Versorgung eine Solaranlage mit maximal 120 kWp Leistung sowie einen Speicher mit 150 Kilowattstunden. In der Tiefgarage haben 10 Stellplätze eine Ladestation für Elektroautos, die ebenfalls mit Strom vom Dach des Gebäudes versorgt werden. Insgesamt werden über 50 % des Strombedarfs mit Strom aus der Solaranlage und dem Batteriespeicher gedeckt. Die Stromkosten liegen voraussichtlich 15 % unter dem Grundversorger.
Im Rahmen eines umfassenden Contractings übernimmt Polarstern die Mieterstrom-Versorgung von der Planung, der Finanzierung, der Installation bis hin zur Versorgung der Bewohner mit 100 % erneuerbarer Energie. Für die WEG ist das eine wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung und späteren Stromversorgung. Sie muss sich nicht um Wartung und Instandhaltung kümmern, keine Rücklagen für die Anlagentechnik bilden, nicht in die Anlagen investieren und bekommt dennoch die vollen Vorteile der KfW-40-Plus-Förderung. Und der Bauträger wiederum profitiert im Zuge des Mieterstrom-Contractings von einer einfachen Umsetzung. Auch wird die Rechtslage in der Teilungserklärung beim Kauf der Wohnung festgehalten.
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