Strompreise, E-Autos, CO2-Preis & Kaminofenverbot: Das ändert sich 2025.
von Ludwig. - Lesezeit: 8 Minuten
Hinweis: Aufgrund des "Ampel-Bruchs" der Bundesregierung könnten einige Änderungen für 2025, die hier genannt sind, ggf. nicht so kommen, wie bisher geplant, da am 23. Februar 2025 ein neuer Bundestag gewählt wird, nachdem die Vertrauensfrage gestellt worden ist. Zudem ist aktuell unklar, welche ausstehenden Gesetze die Bundesregierung nach dem Ampel-Aus noch beschließen kann.
Änderungen bei Strom, Heizen und anderen Energie-Themen in 2025.
Kosten für Netzausbau sollen ab 2025 fairer verteilt werden.
Ab 1. Januar tritt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft, mit der die Kosten für den Ausbau der Stromnetze regional und besser verteilt werden sollen. Mit der neuen Regelung werden Haushalte und Firmen in Regionen mit besonders viel Wind- und Solarkraftwerken bei den Stromkosten entlastet. Das betrifft insbesondere ländliche Gebiete. Im bundesweiten Schnitt sinken die Gebühren für das Stromnetz Verivox zufolge ab 2025 leicht um 3 Prozent. Im Osten und Norden fällt die Senkung noch deutlicher aus: Von den faireren Netzentgelten sollen ab 2025 vor allem Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein in Form von günstigeren Strompreisen profitieren. Entlastet würden laut Bundesnetzagentur vor allem Netzbetreiber mit Sitz in Brandenburg, Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt.
So hat der größte Netzbetreiber in Brandenburg, die E.DIS Netz GmbH, angekündigt, ihre Entgelte ab 2025 um 20 % zu senken. Andere Bundesländer werden teils noch höher entlastet. Laut Berechnungen von Verivox sollen die Strompreise 2025 in Schleswig-Holstein um 26 % sinken – das windreiche Land an der Küste hat viele Windkraftanlagen und profitiert von der gerechteren Kostenverteilung bei den Netzentgelten. Auch Bayern profitiert: Ein Durchschnittshaushalt im Netz der Bayernwerk Netz GmbH werde mit Blick auf die Netzentgelte jährlich um ca. 43 Euro entlastet (11 % weniger).
Änderung für Energieversorger: Dynamische Stromtarife ab 2025 verpflichtend.
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Energieversorger verpflichtet, zeitvariable und dynamische Stromtarife anzubieten. Die rechtliche Grundlage für die Pflicht ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Beim dynamischen Tarif orientiert sich der Preis an den täglichen Spotpreisen an der Strombörse. Der Preis bei solchen Stromtarifen kann sich stündlich oder alle 15 Minuten ändern und hängt ab von Faktoren wie Angebot und Nachfrage an der Strombörse, aktuellen Wetterbedingungen und der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. In den meisten deutschen Haushalten fehlt aber oft noch die technische Ausstattung für dynamische Stromtarife.
Gut zu wissen: Auch bei Polarstern wird es einen solchen dynamischen Stromtarif ab 2025 geben.
Zu den Ökostromtarifen von PolarsternCO2-Preis steigt ab Januar auf 55 Euro pro Tonne.
Die CO2-Steuer steigt zum neuen Jahr weiter. Ab 1. Januar 2025 liegt der CO2-Preis bei 55 Euro pro einer Tonne CO2. Damit wird Heizen und Tanken nochmals teurer. Wer ein E-Auto fährt, ist von der Steuer nicht betroffen und kann Geld sparen. Die CO2-Bepreisung gibt es in Deutschland seit 2021. Sie wird auf folgende fossile Kraftstoffe und Energieträger angewendet:
- Heizöl
- Erdgas
- Flüssiggas
- Fernwärme (sofern zur Erzeugung Öl oder Gas verbrannt wird)
- Benzin
- Diesel
- Flugbenzin bzw. Kerosin
- Kohle
- Abfälle bzw. Müllverbrennung (seit Januar 2024)
Quelle: Bundesregierung
Die CO2-Steuer wurde und wird kontinuierlich angehoben. Auch nach 2025 wird die Steuer steigen, wie unsere Tabelle zeigt. Ab 2027 soll die CO2-Besteuerung dann über den freien Markt geregelt werden.
Gerade Heizen mit Erdgas und Heizöl aber auch Fernwärme wird also teurer werden. Es gibt aber Möglichkeiten, die CO2-Steuer zu „umgehen“ und Heizkosten zu senken. Zum Beispiel, wenn du zuhause mit einer Wärmepumpe heizt. Bei Polarstern findest du mit Wirklich Wärmepumpenstrom einen Heiztarif, der nachhaltig und nicht von der CO2-Steuer betroffen ist.
Mehr über Wärmepumpenstrom erfahrenTabelle: Entwicklung der CO2-Steuer bis 2027.
Jahr | CO2-Preis pro Tonne |
---|---|
2021 | 25 Euro |
2022 | 30 Euro |
2023 | 30 Euro |
2024 | 45 Euro |
2025 | 55 Euro |
2026 | 55 bis 65 Euro |
2027 | freie Preisbildung am Markt |
Quelle: § 10 Abs. 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG (Stand: Oktober 2024)
Smart Meter ab 2025 für bestimmte Kunden Pflicht.
Intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, können minutengenaue Verbrauchsprofile erstellen und sind mit dem Internet verbunden. Sie machen vor allem in Haushalten Sinn, die eine PV-Dachanlage und/oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen haben. In Deutschland ist die Verbreitung von Smart Metern bislang noch sehr gering. Ab 2025 müssen aber einige Stromverbraucher intelligente Smart Meter verpflichtend installieren:
- Verbraucher, die zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden (kWh) Energie pro Jahr verbrauchen. In diese Kategorie fallen z.B. Haushalte mit mehr als 5 Personen oder auch Haushalte mit großen Stromverbrauchern wie Wärmepumpen und E-Autos (sofern diese auf einen Zähler laufen) sowie kleine bis mittlere Unternehmen.
- Erzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW. Sie sind ebenfalls von der Smart-Meter-Pflicht ab 2025 betroffen. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Besitzende von Photovoltaik-Dachaanlagen.
Grundlage für die Einbaupflicht ist ein Gesetz, das der Bundestag im April 2023 beschlossen hat und das den Smart Meter Rollout für die Energiewende voranbringen soll.
Mehr über Wirklich Ökostrom FlexVerbot & Austauschpflicht von Kaminöfen mit schlechten Emissionswerten ab 2025.
Für einige alte Kaminöfen, zum Beispiel die viel verbreiteten Schwedenöfen, ist ab 2025 der Ofen aus. Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft ausstoßen. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet oder andernfalls stillgelegt werden. Das können Heizungsbauer oder Kaminkehrer:innen überprüfen. Hintergrund der Regelung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV).
Welche Holz- und Kaminöfen sind von der Nachrüstungs-Pflicht betroffen?
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Für das Nachrüsten bzw. Austauschen des alten Ofens haben Haushalte bis 31. Dezember 2024 Zeit.
Welche Kaminöfen weiter betrieben werden dürfen.
Sind Kaminöfen aus dem oben genannten Zeitraum nachgerüstet worden und halten die oben genannten Emissionswerte ein, dürfen auch diese Feuerstätten weiterbetrieben werden, wie es das Gesetz vorsieht. Ein:e Schornsteinfeger:in muss nach der Nachrüstung die Einhaltung der Grenzwerte messen.
Das ändert sich ab 2025 bei Photovoltaik.
Solardachpflicht in weiteren Bundesländern kommt.
Die Solardachpflicht, auch Solarpflicht genannt, bei umfassenden Dachsanierungen und Neubauten wird 2025 auf weitere Bundesländer ausgeweitet. 2024 galt die Solarpflicht für den Neubau von Wohngebäuden schon in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin. In Berlin gilt die Solarpflicht schon seit Januar 2023 für „Neubauten sowie Bestandsgebäude im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches“.
Nordrhein-Westfalen hat zum Teil schon eine Solarpflicht für kommunale und gewerbliche Gebäude. Ab 2025 sind schrittweise auch private Wohngebäude ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern dran. Ab 2025 müssen zunächst sämtliche Neubauten, ab 2026 bei Dachsanierungen auch Altbauten mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden, wie der Verband Wohneigentum schreibt. Eignet sich eine Dachfläche nicht für die Installation einer PV-Anlage oder ist die Anlage nicht wirtschaftlich, entfällt die Pflicht. Geregelt ist die Solarpflicht für Wohngebäude in NRW in Paragraf 42a der Landesbauordnung.
Empfehlung statt Pflicht: Ab 1. Januar 2025 gilt in Bayern keine Solarpflicht, aber eine gesetzlich verankerte Soll-Vorschrift (Art. 44a BayBO) für alle neuen Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dach erneuert wird. Der bayerische Landtag hat dies als „Empfehlung“ formuliert, verpflichtend ist die Installation einer Solaranlage auf Privatgebäuden also nicht.
Schleswig-Holstein reiht sich ab Januar 2025 in die Gruppe der Länder mit Solarpflicht ein. Wer dort ab Januar 2025 ein neues Wohngebäude baut, kommt um die Installation einer Photovoltaik-Anlage nicht mehr herum. Die neue Solarpflicht in Schleswig-Holstein greift ab dem 1. Januar 2025 und gilt nur für Neubauten.
In Hessen gilt eine Photovoltaik-Pflicht derzeit nur für landeseigene Gebäude und neu errichtete Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Private Wohngebäude in Hessen sind davon nicht betroffen. Viele Bundesländer wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland haben aktuell keine Solarpflicht (Stand: 29. Oktober 2024).
👉 ☀️ Unser Tarif für PV-Besitzer: Eigenstrom von Polarstern.
Änderungen: Das wird 2025 wichtig bei Elektroautos und E-Mobilität.
Strengere CO2-Flottengrenzwerte für Autohersteller in der EU.
Ab 2025 gelten für europäische Autohersteller strengere Vorgaben bezüglich der CO2-Emissionen ihrer Neuwagenverkäufe und Flotten. Wegen der EU-Vorgaben für CO2-Flottengrenzwerte bei Pkw müssen die Autohersteller ab dem Jahr 2025 die durchschnittlichen CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge um 15 % im Vergleich zu den Werten von 2021 gesenkt haben. Andernfalls drohen EU-Strafzahlungen für die Autokonzerne. Die CO2-Grenzwerte der EU, die Teil eines längeren Reduktionspfads sind, werden in drei Schritten abgesenkt, immer bezogen auf den Grenzwert von 95 g CO2/km für Pkw beziehungsweise 147 g CO2/km für leichte Nutzfahrzeuge. So ist die Absenkung seitens der EU geplant:
- 2025: minus 15 %
- 2030: minus 55 % für Pkw, minus 50 % für leichte Nutzfahrzeuge
- 2035: minus 100 %
Die gute Nachricht für Verbraucher:innen ist, dass nach Meinung vieler Expert:innen deshalb die Preise für Elektroautos im Jahr 2025 drastisch sinken dürften. Da die Hersteller die Grenzwerte nur einhalten können, indem sie möglichst viele E-Autos anteilig an ihren Gesamtverkäufen absetzen, werden E-Autos im Preis deutlich günstiger werden.
Preissturz 2025: Das Jahr der E-Autos👉 Hintergrund CO2-Flottengrenzwerte: Mit den CO2-Grenzwerten besteht die Verpflichtung für Autohersteller, die durchschnittlichen CO2-Emissionen pro gefahrenem Kilometer (in g CO2/km) der in Europa neu zugelassenen Pkw über die Zeit abzusenken. Auf diese Weise sollen sich die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen im Fahrzeugbestand kontinuierlich reduzieren und die CO2-Emissionen des Verkehrs insgesamt sinken.
Entdeck jetzt unsere Autostrom-TarifeFührerscheinumtausch.
Wer zwischen 1971 und 1998 geboren wurde und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 gegen einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Dies kostet 25 Euro und der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig. Bei Nichtbeachtung droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
Kfz-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen.
2025 ändern sich die Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Versicherung. Rund 12 Millionen Autofahrer sind betroffen: Während 7,1 Millionen Versicherte höhere Prämien zahlen müssen, profitieren 5,1 Millionen von günstigeren Einstufungen. Auch die Regionalklassen betreffen zahlreiche Autofahrende: 4,7 Millionen profitieren, während 9,4 Millionen mit höheren Beiträgen rechnen müssen, schreibt mein-auto.de.
E-Auto-Prämie: Kommt 2025 wieder eine Förderung oder nicht?
Ende 2023 wurde der Umweltbonus beim Kauf von Elektroautos von der Bundesregierung eingestampft. Seitdem gibt's keine staatliche Kaufprämie mehr für E-Autos. Aktuell flammen aber erneut Förder-Diskussionen auf. Die SPD forderte etwa im Herbst die Neuauflage einer E-Auto-Kaufprämie nach französischem Vorbild. Die Forderung hat die SPD auch in einem Strategiepapier für den Bundestagswahlkampf wiederholt und festgehalten. Wichtig aber: Beschlossen ist noch nichts. Stand Ende Oktober 2024 gibt es im kommenden Jahr 2025 keine E-Auto-Prämie für Privatkäufer.
Immerhin: Die KfW-Bank nennt aktuell drei Fördermöglichkeiten für E-Mobilität, von denen du profitieren kannst.
- KfW-Kredit 293: Klimaschutzoffensive für Unternehmen. Förderung klimafreundlicher Aktivitäten mit bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag.
- Ersparnis bei der Kfz-Steuer: Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, ist für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigentlichen Kfz-Steuer an.
- Regionale Förderungen: Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern den Umstieg auf E-Mobilität mit eigenen Förderprogrammen. Ein Beispiel ist das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württemberg gibt es Unterstützung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Elektro-Fahrzeuge bzw. Ladeinfrastruktur förderfähig.
Deutschlandticket: Preis steigt ab 1. Januar auf 58 Euro.
Aus die Maus, ciao 49-Euro-Ticket: Das Deutschlandticket wird ab dem Jahr 2025 für Fahrgäste 58 Euro pro Monat kosten. Die Verkehrsminister der Länder verständigten sich im September 2024 auf eine Preiserhöhung um neun Euro ab 1. Januar 2025. Damit solle der Fortbestand des Öffi-Tickets gesichert werden. Dass an anderen Stellen etwa bei fossilen Subventionen genügend Geld da wäre, konnte die Preiserhöhung ebenfalls nicht verhindern. Weil Bund und Länder nicht mehr Geld für das Deutschlandticket geben wollten, wurde die Preiserhöhung ab 2025 unumgänglich. Wie es 2026 mit dem Ticket weitergeht, ist völlig offen. Laut WDR gibt es bisher keine Finanzierungszusagen für das beliebte Ticket.
Kindergeld und mehr: Das ändert sich für Familien 2025.
Eine erfreuliche Änderung gibt es beim Kindergeld. Die Familien-Leistung wird ab Januar 2025 auf 255 Euro pro Kind und Monat angehoben. Bislang lag der Betrag bei 250 Euro. Die letzte Erhöhung beim Kindergeld gab es Anfang 2023.
Der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien soll ebenfalls ab Januar 2025 um fünf Euro steigen. Damit bekämen betroffene Familien künftig anstelle von 20 Euro monatlich 25 Euro.
Und noch eine gute Nachricht: Um Familien steuerlich zu entlasten, wurde der Kinderfreibetrag bereits 2024 um 228 Euro auf 9.540 Euro angehoben. Im Jahr 2025 soll er nochmal um weitere 60 Euro steigen.
Porto-Erhöhung bei der Post: So viel teurer werden Briefe und Pakete ab 2025.
Zum Jahreswechsel wird es teurer, einen Brief, eine Postkarte oder ein Paket zu verschicken. Die Deutsche Post hat am 13. November konkrete Zahlen zur Porto-Erhöhung genannt: Ab dem 1. Januar 2025 fallen pro Brief oder Postkarte somit 95 Cent Porto an. Davor lag es für einen Brief bei 85 Cent, Postkarten konnte man bis dahin für 70 Cent pro Karte verschicken. Die Deutsche Post begründete den Preisanstieg mit "erheblichen Kostensteigerungen durch Inflation, steigende Löhne und weiter sinkende Briefmengen". Die Bundesnetzagentur gibt dabei die Grenzen für den Anstieg vor.
Neben dem Standardbrief wird auch das Porto für andere Sendungen ab Januar erhöht:
- Der Versand eines Kompaktbriefs kostet künftig 1,10 statt 1,00 Euro,
- beim Großbrief werden es 1,80 Euro statt wie bisher 1,60 Euro
- beim Maxibrief steigt das Porto um 15 Cent auf 2,90 Euro.
- Auch Privatkunden-Pakete werden teurer. Pakete bis zu 5 Kilogramm kosten ab dem Jahr 2025 7,69 Euro statt 6,99 Euro.
Die neuen Preise sollen bis zum 31. Dezember 2026 gelten.