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So wirken sich Strom- und Gaspreisbremse auf deine Energiekosten aus.

2022 war das Jahr der Preissteigerungen bei Strom und Gas. 2023 soll für Millionen Haushalte und Unternehmen das Jahr der Entlastungen werden. Ab März dämpfen die Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme die hohen Energiekosten, sogar rückwirkend gültig ab Januar. Genauer gesagt zahlst du dann als Privatperson für 80 % deines Energieverbrauchs einen gedeckelten Preis. Was das für deine Energiekosten insgesamt bedeutet und wie stark die verschiedenen Haushalte die staatlichen Entlastungen spüren, erfährst du hier.

von Ludwig. - Lesezeit: 5 Minuten

Das Wichtigste in Kürze.

Wer bekommt die Entlastungen?

► Mit der Strom-, Gas- und Fernwärmepreisbremse werden Privathaushalte und Unternehmen entlastet. Für große Energieverbraucher und für Unternehmen gelten dabei spezielle Regelungen.

Bis wann sind die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gültig?

► Nach Preisbremsen galten ab 1. März 2023 – rückwirkend bis Januar und Februar 2023. Sie endeten zum 31.12.2023. Dass eine ursprünglich geplante Verlängerung bis ins Frühjahr nicht erfolgt, liegt in der Finanzierung der Preisbremsen begründet, die über den zum Jahresende auslaufenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erfolgte.

Wie komme ich an die Entlastungen?

► Verbraucher:innen müssen nichts weiter tun. Die Entlastungen durch die Preisbremsen erhalten sie automatisch über den monatlichen Abschlag durch ihren Energieversorger.

Was ist mit anderen Heizformen wie Holz, Pellets und Öl?

► Auch Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, werden entlastet. Hier sind bis zu 2.000 Euro pro Haushalt vorgesehen. Wie genau die Entlastung ausgezahlt und wo ein Antrag dazu gestellt werden kann, ist noch nicht definiert.

Darum gibt's die Strom- und Gaspreisbremse.

Einer der Hauptgründe für die Energiepreiskrise ist der Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022. Seitdem hat sich Energie dramatisch verteuert. Die Energiekrise hatte sich aber schon vor dem russischen Angriffskrieg abgezeichnet – mit steigenden Strompreisen etwa im zweiten Halbjahr 2021. Exemplarisch für die Entwicklung steht der Verlauf des Börsenstrompreises in Deutschland:

© Bundesnetzagentur

Aufgrund der hohen Börsenpreise kaufen die Energieversorger zu Rekordpreisen Strom und Gas am Energiemarkt ein. Je länger die Energiekrise und der Krieg andauern, umso stärker schlagen sich die hohen Beschaffungskosten auf den Preis für Endkund:innen nieder. Das erfolgt verzögert, weil Energieversorger immer gewisse Mengen auch im Voraus einkaufen. Nur, je länger die Krise andauert, umso geringer fällt der Anteil der noch zu günstigeren Konditionen beschafften Mengen im Portfolio des Energieversorgers aus und umso höher liegen dann seine Energiepreise.

Weil Strom und Gas 2022 so teuer geworden sind wie nie zuvor und zunehmend Haushalte und Unternehmen vor Zahlungsschwierigkeiten stehen, sah sich die Politik zu Entlastungen quasi gezwungen. Sie verabschiedete Mitte Dezember 2022 die Preisbremsen für private Haushalte und Unternehmen. Diese sind zunächst bis Ende 2023 gültig.

Kritik an der Strompreisbremse.

Die Kritik an der Strompreisbremse bezieht sich vor allem auf die Finanzierung der Entlastungs-Ausgaben – prognostiziert sind Haushaltsausgaben für die Jahre 2023 und 2024 von ca. 56 Milliarden Euro. Um die Ausgaben zu finanzieren, soll ein Teil der erhöhten Erlöse von Energieproduzenten durch den Staat abgeschöpft werden. Schließlich ist die Energieerzeugung in den Kraftwerken nicht teurer geworden, aber durch die Marktsituation erlösen die Betreiber deutlich mehr. Die Erlösabschöpfung wird daher als gerechte Abgabe gesehen. Grundsätzlich stößt die Abschöpfung auf Zustimmung auch in der Energiebranche.

Das Problem ist nur: Die ganze Diskussion um die Erlösabschöpfung hat die Branche verunsichert. Das schadet der nötigen Investitionskraft zum Ausbau neuer Kraftwerke. Auch müssen Energieversorger, die selbst günstig Ökoenergie erzeugen, aufgrund der Erlösabschöpfung ebenfalls die Preise ihrer Kund:innen erhöhen, um dann später die Preise wieder durch den Preisdeckel zu dämpfen. Das sind schlechte Nachrichten für die Energiewende. Schließlich braucht es die Unterstützung der Bevölkerung für mehr Ökoenergie. Wenn jedoch Ökoenergie-Kund:innen keine Vorteile haben, sorgt das für Unverständnis und Frustration. Am Ende gewinnt oft das günstigste Angebot, mit welchem aber eben nicht die dringend nötige Energiewende vorangebracht wird.

So funktioniert die Preisbremse für Strom, Gas und Wärme.

Die Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme gelten ab 1. März 2023 rückwirkend für Januar und Februar. Sie deckeln jeweils einen Teil des Energieverbrauchs, für den Rest muss der Vertragspreis des Energieversorgers gezahlt werden. Die Entlastung erfolgt automatisch über die monatlichen Abschläge, die du bei deinem Energieversorger zahlst.

Strompreisbremse.

Verbraucher:innen und kleinere Unternehmen zahlen ab 1. März 2023 für 80 % ihres prognostizierten Verbrauchs einen Strompreis von 40 Cent je Kilowattstunde. Die monatlichen Abschläge sinken dadurch. Um die Entlastung zu erhalten, müssen Verbraucher:innen nichts weiter tun. Es muss also kein Antrag auf Entlastung oder ähnliches gestellt werden. Gut zu wissen: Die Angaben zur Höhe des zugrundeliegenden Verbrauchs für die Entlastung erhalten die Energieversorger vom jeweils zuständigen Netzbetreiber.

Gilt die Strompreisbremse auch für Wärmepumpen und Autostrom?

Ja, auch für Wärmepumpen oder Ladepunkte gilt die Preisbremse. Alles, was über den Haushaltsstromzähler läuft, wird auch bei der Berechnung deiner Entlastung durch die Strompreisbremse berücksichtigt. Du hast eine neue Wärmepumpe zuhause oder eine Ladeeinrichtung für dein Elektroauto und dafür einen eigenen Stromzähler? Dann musst du dies ohnehin beim Netzbetreiber anmelden. Daraufhin wird der Verteilnetzbetreiber die Jahresverbrauchsprognose erstellen und dir eine Entlastung gewähren. Lässt du hingegen deine Wärmepumpe über deinen bestehenden Haushaltsstromzähler laufen, so ändert sich an der berechneten Entlastung nichts.

Gaspreisbremse.

Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen kWh Gas verbrauchen, erhalten 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde Gas. Fernwärmekund:innen erhalten ebenfalls 80 % ihres prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt – wie bei der Strompreisbremse – jeweils der vertraglich vereinbarte Preis des Energieversorgers.

Energiesparen rechnet sich deutlich.

Gerade mit den Preisbremsen lohnt es sich, Strom und Gas bzw. Wärme einzusparen. Schließlich wird nur ein Teil des Verbrauchs subventioniert – und auch der gedeckelte Preis liegt klar über den Preisen, die Privathaushalte früher gezahlt haben. Zudem fallen für 20 % des prognostizierten Verbrauchs die vollen Preise des Energieversorgers an.

Lohnt sich zu wissen: Ein Haushalt, der verglichen zu seiner Verbrauchsprognose und den darauf basierenden Abschlägen nun Energie spart, profitiert einmal mehr. Er bekommt mit der nächsten Jahresabrechnung eine Rückerstattung aufgrund seiner Energieersparnis.

Überblick: So hoch ist die Entlastung.

Mit der Strom- und Gaspreisbremse werden Haushalte und Unternehmen bei den Energiekosten entlastet. Foto: Bundesregierung

Wie du an die Entlastungen kommst.

Die gute Nachricht ist: Verbraucher:innen müssen dafür nichts weiter tun, alles erfolgt automatisch. Die Entlastung für den jeweiligen Strom-, Gas- oder Fernwärmetarif erfolgt über die Energieversorger wie Polarstern. Das heißt, du erhältst ab 1. März 2023 quasi einen durch die Entlastung reduzierten Abschlag.

Das gilt für Unternehmen bei Strom, Gas und Fernwärme.

Betriebe mit einem Strombedarf von weniger als 30.000 Kilowattstunden (kWh) erhalten einen garantierten gedeckelten Preis von 40 Cent pro kWh brutto. Für Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 30.000 kWh gilt ein Preis von 13 Cent pro kWh netto. Große Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen kWh im Jahr erhalten 70 % ihres Gasverbrauchs zu einem vergünstigten Netto-Arbeitspreis von 7 Cent pro kWh. Fernwärmekunden erhalten 70 % ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 Cent je kWh.

Entlastungen auch für Haushalte mit Flüssiggas, Pellet- und Ölheizungen.

Neben Gas- und Fernwärmekund:innen werden den Plänen zufolge auch Haushalte entlastet, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizen. Pro Haushalt sind demnach maximal 2.000 Euro an finanzieller Entlastung vorgesehen. Um die Entlastung zu erhalten, muss einAntrag gestellt werden – wie und wo ist noch unklar. Als Beleg für die Auszahlung ist eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung im Gespräch.

Rechenbeispiele: So hoch ist die Entlastung für verschiedene Haushalte.

So viel Stromkosten spart ein 3-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh/Jahr.

Rechenbeispiel eines typischen Single-Haushalts mit einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von 2.000 kWh aus. Der Arbeitspreis vor der Preisanpassung lag bei 30 Cent je Kilowattstunde und liegt nun bei 50 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundpreis wird vor und nach der Preisanpassung mit 12 Euro im Monat festgelegt.

Die Strompreisbremse entlastet in diesem Fall um 14 %, so dass ein typischer Einpersonenhaushalt im Monat durchschnittlich 13 Euro spart. Voraussetzung ist ein gleichbleibender Verbrauch.

Vor PreiserhöhungNach PreiserhöhungMit Strompreisbremse
Monatlicher Abschlag 1-Personen-Haushalt62 Euro95 Euro82 Euro
Monatlicher Abschlag 4-Personen-Haushalt125 Euro200 Euro170 Euro

* Hinweis: Achte bei deiner eigenen Berechnung immer darauf, dass in deinem monatlichen Abschlag stets auch der Grundpreis integriert ist. Bei vielen Berechnungen im Internet wird nur der Arbeitspreis berücksichtigt.

Und das bringt die Gaspreisbremse für einen Haushalt mit 140 qm Wohnfläche.

Beispiel Gaspreisbremse für Single-Haushalt und 4-Personen-Haushalt.

Hier legen wir beim Single-Haushalt eine Wohnung mit 50 qm und einen Gasverbrauch von 6.250 Kilowattstunden im Jahr zugrunde. Bei einer Familie gehen wir von 120 qm und 15.000 Kilowattstunden aus. Der Gaspreis lag vor der Preisanpassung bei 8 Cent je Kilowattstunde und nun bei 20 Cent. Bei der Grundgebühr rechnen wir ebenfalls mit 12 Euro im Monat.

Mit dem Preisdeckel spart der 1-Personen-Haushalt im Monat rund 33 Euro. Die Familie wird monatlich um 80 Euro entlastet.

Vor PreiserhöhungNach PreiserhöhungMit Gaspreisbremse
Monatlicher Abschlag 1-Personen-Haushalt54 Euro116 Euro83 Euro
Monatlicher Abschlag 4-Personen-Haushalt100 Euro262 Euro182 Euro

Die Preisbremsen können also je nach Haushalt für mehrere Hundert Euro Ersparnis sorgen.

* Hinweis: Auch hier sind in den genannten monatlichen Abschlägen die Grundpreise bereits eingerechnet.

Tipp: Hohe Rückerstattung bei Energie-Einsparung.

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme sollen weiterhin zum Energiesparen anregen. Deshalb gibt es den gedeckelten Preis auch nur für 80 % des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Und selbst dieser vergünstigte Preis liegt ja noch immer deutlich über dem, was Energie vor der Energiekrise gekostet hat. Es lohnt sich also wirklich, Energie zu sparen. Und für die restlichen 20 % des Verbrauchs zahlt man den vom Energieversorger vertraglich festgelegten Preis.

Zeit für die gute Nachricht: Wer Energie spart und sich ins Zeug legt, dem winkt zum Jahresende sogar eine Rückerstattung. So sieht basierend auf den oberen Preisbeispielen die Rückerstattung aus, je nach Einsparpotenzial:

Mögliche Rückerstattung mit der Strompreisbremse.

Vierköpfige Familie.

Stromverbrauch 4.500 kWh im Jahr, alter Strompreis 30 ct/kWh, neu: 50 ct/kWh

  • Rückerstattung bei Einsparung von 15 %: 337,50 Euro
  • Rückerstattung bei Einsparung von 25 %: 562,50 Euro

1-Personen-Haushalt.

Stromverbrauch 2.000 kWh im Jahr, alter Strompreis 30 ct/kWh, neu: 50 ct/kWh

  • Rückerstattung bei Einsparung von 15 %: 150 Euro
  • Rückerstattung bei Einsparung von 25 %: 250 Euro

Mögliche Rückerstattung mit der Gaspreisbremse.

Vierköpfige Familie.

Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr, alter Gaspreis 8 ct/kWh, neu: 20 ct/kWh

  • Rückerstattung bei Einsparung von 15 %: 450 Euro
  • Rückerstattung bei Einsparung von 25 %: 750 Euro

1-Personen-Haushalt.

Gasverbrauch 6.250 kWh im Jahr, alter Gaspreis 8 ct/kWh, neu: 20 ct/kWh

  • Rückerstattung bei Einsparung von 15 %: 187,50 Euro
  • Rückerstattung bei Einsparung von 25 %: 312,50 Euro

So sparst du über 2024 hinaus Stromkosten.

Ende 2023 liefen die Strom- und Gaspreisbremse aus, so viel ist klar. Doch was dann? Mit Solarenergie vom eigenen Dach senkst du deine Stromkosten drastisch und hast eine nachhaltige Strompreisbremse. Wie die Grafik unten zeigt, liegst du schon heute bei den Stromgestehungskosten mit einer PV-Anlage weit unter den Strompreisen, die die Strompreisbremse ermöglicht. Und das hat über 2024 Bestand.

Das Beste ist: Mit PV-Strom vom eigenen Dach sparst du nicht nur kräftig im Vergleich zum teureren Netzstrom, du tust auch was für's Klima und die Energiewende. Leg los und nutze eigenen Solarstrom vom Dach.

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Portrait von Ludwig.

Ludwig. | Team Wirklich

E‑Mail:  ludwig.o@polarstern-energie.de

Ludwig ist ausgebildeter Journalist und hat viele Jahre bei einem großen Medienhaus in München gearbeitet. Bei Polarstern ist er Redakteur im Marketing-Team und schreibt Artikel für das Polarstern-Magazin und Neuigkeiten für unsere Newsletter. Außerdem kümmert er sich um Events wie die Earth Hour und den Isar Cleanup.