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PV-Anlage Installation

Jetzt oder nie: Hol dir diese Förderungen vom Staat für deine PV-Anlage.

PV-Anlage Installation
Der Solarausbau boomt und wurde dank Balkonkraftwerken nochmal beschleunigt. Wer noch keine Photovoltaikanlage hat, sollte jetzt darüber nachdenken. Denn Balkon-PV, Speicher, Einspeisevergütung, steuerliche Vorteile und Förderprogramme machen es attraktiv und rentabel.

von Ludwig. - Lesezeit: 8 Minuten

Du hast eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, konkrete Pläne für eine Installation oder bist am Thema PV interessiert? Dann hast du vielleicht vom neuen "Solarspitzengesetz" gehört, das der Bundestag Anfang 2025 beschlossen hat. Es soll unser Stromnetz stabilisieren, also Überlastungen und negative Strompreise vermeiden und die PV-Einspeisung auf 60 % reduzieren unter gewissen Voraussetzungen. Denn 2024 lag der in Deutschland gehandelte Strompreis 457 Stunden im negativen Bereich. Wichtig: Das Solarspitzengesetz gilt nicht (!) für PV-Anlagen im Bestand, nur für neue Solaranlagen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich zum 1. März 2025) ans Netz gehen.

Bei Photovoltaik ändert sich somit wieder mal einiges. Bei uns bekommst du Antworten auf deine Fragen rund um Solarpflichten, Einspeisevergütung, Förderungen – und zum neuen Solarspitzengesetz.

Die wichtigsten PV-Änderungen 2025 in Kürze.

  • Seit 2025: Erleichterter Netzanschluss von Solaranlagen. Netzbetreiber müssen ein Portal bereitstellen, das es Interessenten erleichtert, eine Netzanfrage für PV-Anlagen zu stellen.
  • Reduzierte Einspeisung ohne Smart Meter oder Steuerbox: Sind neue Anlagen nicht steuerbar, dürfen diese nach Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes nur noch 60 % einspeisen.
  • Zum 1. Januar 2025 haben mehrere Bundesländer eine Solarpflicht oder eine Pflicht bei Dachsanierungen eingeführt.
  • Weniger Bürokratie: Balkonkraftwerke bzw. Steckersolargeräte sind inzwischen sehr günstig und leichter anzumelden.

Welche Vorteile du mit PV-Anlage hast.

Der größte Vorteil der eigenen Solarstromversorgung ist die Unabhängigkeit von Preisschwankungen am Energiemarkt und die gesteigerte Autarkie. Aber es gibt noch mehr Vorteile:

Preise für Module und Anlagen viel günstiger als früher.

Die Preise für PV-Anlagen und Speicher sind in den letzten Jahren stark gefallen. Die Preise für PV-Kraftwerke fielen seit 2006 dank technologischen Fortschritts, Skalen- und Lerneffekten um 70 %. Musste man laut Fraunhofer ISE im Jahr 2006 noch 5.000 bis 6.000 Euro für 1 kWp Leistung der PV-Anlage hinlegen, waren es 2023 nur noch 1.400 Euro je kWp. Zudem wurde die Umsatzsteuer auf neue Photovoltaik-Kleinanlagen auf 0 % gesenkt, sprich du zahlst nun keine Umsatzsteuer mehr. Dies betrifft neben den PV-Modulen fürs Dach als auch für den Balkon genauso auch Wechselrichter und Batteriespeicher.

Solar-Revolution: Immer mehr Autarkie

Mit Solarkraft schützt du das Klima.

Im Betrieb verursacht deine PV-Anlage kein CO2, der Strom ist komplett CO2-frei. Noch ein großer Nutzen von Photovoltaik: Ohnehin schon versiegelte Flächen wie Gebäudedächer und -fassaden oder auch Parkplätze können mit PV aufgewertet werden. Wenn du dich für den restlichen Strombedarf aus dem Netz zudem für einen echten Ökostrom-Tarif entscheidest, ist die Stromversorgung rundherum klimaschonend. Eine Familie, die rund 5.000 Kilowattstunden Strom im Jahr braucht, verhindert mit einer hundertprozentigen Ökostromversorgung schon 2.755 kg CO2 im Jahr.

Alles über Balkonkraftwerke 👉

Mit PV-Strom kannst du heizen und laden.

Du kannst deinen selbst erzeugten Strom auch zum Laden eines Elektroautos oder für den Betrieb einer Wärmepumpe nutzen. Dadurch verabschiedest du dich auch bei der Wärmeversorgung und deiner Mobilität von klimaschädlichen und teuren fossilen Energieträgern. Auch wenn deine Stromkosten steigen, sinken deine Ausgaben fürs Auto fahren und Heizen insgesamt, weil zum Beispiel die Heizölrechnung wegfällt.

Einspeisevergütung deiner PV-Anlage: Womit du 2025/26 rechnen kannst.

Die Zeiten hoher Einspeisevergütungen sind leider vorbei. Trotzdem sind PV-Anlagen eine sehr sinnvolle und lohnende Investition. Und für eine dezentrale und klimafreundliche Energieversorgung ohnehin wichtig.

Ab 2025 erhalten PV-Anlagenbetreiber keine Einspeisevergütung mehr für Solarstrom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise einspeisen. Heimspeichern kommt deswegen eine noch größere Bedeutung zu. 2024 gab es 457 Stunden mit negativen Strompreisen in Deutschland. Von einer Abschaffung der EEG-Vergütung zu sprechen, wäre aber übertrieben. Denn 2024 war der Strompreis nur 457 von 8760 Stunden negativ.

Die aktuelle Einspeisevergütung beträgt 7,94 Cent/kWh für Teileinspeisung bei 10 kWp Leistung einer PV-Anlage. Sie gilt für PV-Anlagen, die vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden. Ältere Anlagen sind davon nicht betroffen.

Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Senkung kommt somit zum 1. August 2025. Und dann ab Februar 2026, wie die folgenden Tabellen zeigen.

Aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen 2025.

Leistung der PV-AnlageTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,94 Cent/kWh12,60 Cent/kWh
bis 40 kWp6,88 Cent/kWh10,56 Cent/kWh
bis 100 kWp5,62 Cent/kWh10,56 Cent/kWh
über 100 kWp

Fördersätze bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG).

Quelle: Bundesnetzagentur.

Diese Tabelle zeigt, wie sich die Einspeisevergütung ab August 2025 und 2026 weiter entwickelt.

Einspeisevergütung ab August 2025 (links) und Februar 2026 (rechts).

Leistung der PV-AnlageTeileinspeisungVolleinspeisungTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,8712,487,0811,23
bis 40 kWp6,8110,466,139,41
bis 100 kWp5,5610,465,009,41

Jetzt Ökostrom berechnen.

Kurz vor dem Ende der Ampel-Legislatur beschloss der Bundesrat am 31. Januar 2025 noch ein wegweisendes Gesetz, das entscheidend für die Zukunft der Energiewende im Stromsektor sein dürfte. Und für nahezu alle Photovoltaik-Besitzer:innen wie dich. Die Rede ist vom bereits erwähnten Solarspitzengesetz – einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es gleicht Überproduktionen durch Solaranlagen aus und soll, so der Plan, den Grundstein für eine bessere Steuerbarkeit des Stromnetzes legen. Hintergrund ist, dass der Solar-Boom in Deutschland, gerade an sehr sonnigen Tagen an Wochenenden, immer häufiger zu zu viel Stromerzeugung führt und Börsenpreise ins Negative gerutscht sind.

Die wichtigsten Änderungen und Folgen des Solarspitzengesetzes im Überblick:

  • Wegen des neuen Solarspitzengesetzes können deine Einnahmen aus der Einspeisevergütung um bis zu 30 % sinken. Deswegen wird der Eigenverbrauch deines erzeugten Solarstroms deutlich wichtiger und rentabler.
  • Reduzierte Einspeisung ohne Smart Meter: Sind neue PV-Anlagen nicht steuerbar, dürfen diese nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nur noch 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. In Kombination mit einem Stromspeicher führt das in der Regel aber nicht zu Einbußen.
  • Abregelung von PV-Anlagen bei Gefahr eines Blackouts: Droht ein sehr unwahrscheinlicher Blackout, ermächtigt das Solarspitzengesetz Netzbetreiber künftig dazu, PV-Anlagen in deren Gebiet abzuregeln. Möglich ist das über Smart Meter als Schnittstelle zwischen Netz und Anlage. Wer keinen Smart Meter hat, ist davon nicht betroffen.

Aktuelle Förderungen für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher.

1. Bundesweite PV-Förderungen.

KfW-Förderkredit: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm "Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)" zinsgünstige Kredite für die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern an. Diese Kredite können bis zu 100 % der Investitionskosten abdecken und haben flexible Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren. Gefördert wird über den KfW-Kredit 270 u.a. Folgendes:

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  • Batteriespeicher
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft und aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme

Ein Hinweis noch: Es gibt einen kleinen Haken beim KfW-Kredit. Die Zinsen für das KfW-Programm sind nicht mehr so günstig. Du solltest den KfW-Kredit deshalb mit normalen Bankkrediten vergleichen, empfiehlt Finanztip.

2. Steuerliche Vorteile bei Photovoltaik.

Mehrwertsteuerbefreiung: Seit Januar 2023 sind die Anschaffung und Installation von Solaranlagen und Stromspeichern von der Mehrwertsteuer befreit.

Einkommensteuerbefreiung: Der Eigenverbrauch von Strom aus PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp ist einkommensteuerfrei. PV-Anlagen bis 30 kWp sind steuerfrei für Privatpersonen und Unternehmen, wenn sie auf Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen zum Gemeinwohl installiert werden.

3. Regionale Förderprogramme.

Zusätzlich zu den bundesweiten Förderungen und Steuererleichterungen bieten Länder und Kommunen eigene regionale Programme zur Förderung von PV-Anlagen und teils Batteriespeichern an. Die Bedingungen variieren. Wir empfehlen dir, einmal kurz zu googeln, ob und was für eine Solarförderung es in deiner Stadt gibt.

Photovoltaik-Förderung in Bundesländern und Städten (Stand: Februar 2025).

Bayern:

Aktuell gibt's kein landesweites Solarförderprogramm in Bayern. Allerdings bieten einige Kommunen wie München PV-Förderungen etwa für Balkonkraftwerke an.

Baden-Württemberg:

Momentan gibt es in Baden-Württemberg keine Förderung auf Landesebene. Die Stuttgarter Solaroffensive (siehe unten) fördert jedoch Solaranlagen direkt in Stuttgart. Und auch in der Stadt Freiburg gibt's ein Förderprogramm für Photovoltaik.

Berlin: 

SolarPLUS – die PV-Förderung für Berlin: Weiterhin werden Investitionen in Stromspeicher durch Zuschüsse unterstützt. So soll der Strom, der auf dem eigenen Dach erzeugt wird, zu einem noch größeren Teil vor Ort genutzt werden können. Die Neuerungen des Programms sollen darüber hinaus helfen, Mieterstromprojekte wirtschaftlicher zu gestalten. Zudem werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen.

Hessen:

In Hessen gibts 2025 keine eigene Photovoltaik-Förderung des Landes. Wer in Hessen eine Solaranlage auf seinem Dach errichten möchte, wird auf die bundesweite KfW-Förderung sowie die Einspeisevergütung verwiesen. Hier gibt es mehr Informationen für dich, wenn du in Hessen wohnst und eine PV-Anlage planst.

Nordrhein-Westfalen:

Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Floating-PV und Agri-PV, die keine EEG-Förderung erhalten, können in Nordrhein-Westfalen seit Oktober 2024 eine Förderung im Landesprogramm progres.nrw in Höhe von 20 bis 25 % der Investitionskosten erhalten.

Sachsen: 

Förderprogramm für Balkonkraftwerke: Gefördert wird 2023 die Anschaffung und Installation/ Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (sprich Balkonkraftwerk) mit einer Mindestleistung von 300 Wp.

Darmstadt:

Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen auf dem Dach oder an einer Fassade fördert die Stadt mit 200 Euro pro kWp installierter Leistung. Maximal werden 6.000 Euro (für eine 30 kWp-Anlage) gezahlt.

Freiburg im Breisgau:

Um große Solaranlagen zu erreichen, werden Anlagen gefördert, die möglichst groß dimensioniert werden. Die Kriterien für die Mindestanforderungen sind in Anlehnung an die Berechnung nach der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPF-VO) des Landes definiert. Förderhöhe 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro. Auch werden durch die Stadt Freiburg Batteriespeichersysteme bei der erstmaligen Errichtung einer PV-Anlage gefördert. Der Zuschuss dafür beträgt 150 Euro/kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers, max. 1.500 Euro.

Hameln:

Die Stadt Hameln gewährt 2025 einen Zuschuss für Privathaushalte, die ihre PV-Anlage mit einem Batteriespeicher nachrüsten. Für die Neuinstallation eines Speichers erhält ein Haushalt 200 Euro für jede angefangene Kilowattstunde Speicherkapazität, maximal 1.000 Euro. Die Förderung, die explizit nicht für neue Solaranlagen gilt, ist zunächst bis Ende 2025 befristet, so die Stadt Hameln.

München: 

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG): Die Stadt München fördert Solaranlagen, die auf Bestandsbauten oder neuen Wohnhäusern errichtet werden. Seit August 2023 gibt es aufgrund eines Stadtratsbeschlusses deutlich erhöhte Fördersätze (von 10 auf 20 % verdoppelt). Es gilt das Prinzip: „Antrag vor Auftrag!“ Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor der Auftragsvergabe eingegangen ist. Über die FKG-Förderung werden auch Balkonkraftwerke in München gefördert.

Regensburg:

Die Stadt Regensburg fördert die Anschaffung einer neuen, netzgekoppelten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge genauso wie Balkonkraftwerke. 100 Euro pro kWp installierter Leistung werden übernommen, maximal kann der Zuschuss auf 1.500 Euro (pro Gebäude, für eine 15 kWp-Anlage) anwachsen.

Stuttgart:

Mit der Solaroffensive bezuschusst die Stadt Stuttgart den Bau von PV-Anlagen und Stromspeichern. Dabei werden PV-Anlagen mit 350 €/kWp gefördert. Bei Mini-PV-Anlagen (Balkonmodulen) wird ein pauschaler Zuschuss von 200 Euro je Anlage gewährt. Auch die Errichtung von Stromspeichern sowie die Installation von vorgelagerter Ladeinfrastruktur für E‐Fahrzeuge, jeweils in Verbindung mit PV‐Ausbau, wird finanziell unterstützt.

(Stand aller Daten: Februar 2025)

Solarpflicht auf weitere Bundesländer ausgeweitet: Was ab 2025 gilt.

In vielen Bundesländern gelten bereits Solarpflichten, etwa für Neubauten oder wenn Dächer von Gebäuden umfassender saniert werden. Die folgende Tabelle soll dir einen Kurzüberblick über Solarpflichten in den einzelnen Bundesländern geben. Wie die Solarpflicht für Hausbesitzer in den Bundesländern detailliert aussieht, liest du weiter unten.

BundeslandSolarpflicht für private Wohngebäude?
Baden-Württembergja
Bayernnein
Berlinja
Brandenburgnein
Bremenja
Hamburgja
Hessennein
Mecklenburg-Vorpommernnein
Niedersachsenja
Nordrhein-Westfalenja
Rheinland-Pfalznein, aber "PV-ready" Pflicht
Saarlandnein
Sachsennein
Sachsen-Anhaltnein
Schleswig-Holsteinja
Thüringennein

Stand: 13. Februar 2025

In der Liste kannst du dich genauer informieren, wie es mit der Solarpflicht in deinem Bundesland aussieht, welche Voraussetzungen und Ausnahmen es gibt und seit wann es im jeweiligen Bundesland eine PV-Pflicht gibt. 2025 haben mehrere Länder wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen ihre Solarpflicht eingeführt oder ausgeweitet.

    Baden-Württemberg

    In Baden-Württemberg gibt es eine Solarpflicht für neu gebaute Wohngebäude, neu gebaute Nicht-Wohngebäude und grundlegende Dachsanierungen. Wie groß die Photovoltaik-Anlage sein muss, richtet sich nach der verfügbaren solargeeigneten Dachfläche des Gebäudes.

    Bayern

    Seit Januar 2025 gibt es in Bayern eine Soll-Vorschrift für Solaranlagen auf neuen Wohngebäuden. In Bayern gilt somit keine direkte Solarpflicht, aber eine gesetzlich verankerte Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dach erneuert wird. Das bedeutet: Hier soll eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach errichtet werden (§ 44a Abs. 4 BayBO). Der Landtag hat dies jedoch nur als „Empfehlung“ formuliert. Verpflichtend ist die Installation einer Solaranlage damit nicht. Wie es mit rechtlichen Folgen aussieht, ist unklar.

    Berlin

    In Berlin gilt eine Solarpflicht bei Neubauten und Dachumbauten von bestehenden Wohngebäuden. Private Eigentümer:innen müssen eine PV-Anlage installieren und betreiben. Die Solarpflicht gilt dabei nur für Dächer, die größer als 50 Quadratmeter sind. Das Land Berlin hat ein Online-Tool entwickelt, mit dem du überprüfen kannst, ob die Solarpflicht für das eigene Gebäude gilt.

    Brandenburg

    Für private Immobilien gibt es in Brandenburg aktuell keine Solarpflicht. Allerdings muss seit Juni 2024 auf gewerblichen Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern eine PV-Anlage oder Solarthermie installiert werden.

    Bremen

    Im Stadtstaat Bremen gilt seit dem 1. Juli 2024 eine Solarpflicht für die Sanierung von Dächern, falls mindestens 80 % der Dachfläche grundlegend saniert wurden und die solargeeignete Dachfläche mindestens 25 Quadratmeter groß ist. Dann hat man zwei Jahre Zeit, um eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ab 1. Juli 2025 gilt die Solarpflicht nun auch für alle Neubauten in Bremen. Grundlage ist das Bremische Gesetz zur Förderung von Solarenergie (BremSolarG).

    Hamburg

    In Hamburg gilt seit 2023 eine Pflicht für alle Neubauten. Seit 2024 gilt sie auch für Bestandsgebäude, bei denen die Dacheindeckung komplett erneuert wird. Wie in einigen anderen Bundesländern auch, gilt die Solarpflicht in Hamburg nur für Dächer mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern.

    Hessen

    In Hessen gibt es aktuell keine Solarpflicht für private Wohngebäude.

    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit (Stand: Februar 2025) keine Solarpflicht. Es gibt aber Planungen für eine Pflicht.

    Niedersachsen

    Auch in Niedersachsen gibt es seit kurzem eine Solarpflicht. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle neu errichteten Wohngebäude in Niedersachsen mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Das gilt auch im Fall von grundlegenden Dachsanierungen. Von der Pflicht ausgenommen bist du, wenn dir die Installation einer PV-A­n­la­ge technisch oder wirtschaftlich nicht zuzumuten ist oder bereits eine solarthermische Anlage verbaut ist, heißt es im Gesetz.

    Nordrhein-Westfalen

    In NRW gilt eine Solarpflicht für neu gebaute Wohnhäuser, wenn der Bauantrag ab dem 1. Januar 2025 eingereicht wurde. Das regelt Paragraf 42a der Landesbauordnung in NRW. Wenn das Dach komplett saniert wird, greift die Solarpflicht ab dem Jahr 2026 auch für gewerbliche und private Bestandsgebäude. Ausgenommen ist man von der Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen, wenn die Dachfläche des Gebäudes weniger als 50 Quadratmeter groß ist.

    Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz gibt es eine Grauzone. Dort müssen neue Wohngebäude „PV-ready“ gebaut sein. Es müssen also bestimmte Baumaßnahmen durchgeführt werden, die die spätere Installation einer PV-Anlage ermöglichen. Diese „PV-ready“-Pflicht gilt auch bei größeren Dachsanierungen.

    Saarland

    Im Saarland gibt es aktuell (Stand: Februar 2025) keine Solarpflicht.

    Sachsen

    In Sachsen gibt es aktuell (Stand: Februar 2025) keine Solarpflicht.

    Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell (Stand: Februar 2025) keine Solarpflicht.

    Schleswig-Holstein

    Der Landtag in Schleswig-Holstein hat am 30. Januar 2025 die novellierte Fassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) beschlossen. Darin ist auch eine Solar- beziehungsweise Photovoltaik-Pflicht für Neubauten enthalten. Ziel der Regelung sei es, unversiegelte Flächen zu schonen und bereits versiegelte Flächen zu nutzen und durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen aufzuwerten. Die PV-Pflicht in Schleswig-Holstein greift beim Neubau von Gebäuden und wenn mehr als 10 % der Dachfläche eines Nicht-Wohngebäudes saniert werden. Auch mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Kombination aus beidem lasse sich die PV-Pflicht erfüllen.

    Die Landesregierung teilte weiter mit: "Beim Neubau von Wohngebäuden, bei größeren Dachrenovierungen von Nichtwohngebäuden, bei Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen sind künftig PV-Anlagen vorgeschrieben."

    Thüringen

    Aktuell (Stand: Februar 2025) gibt es in Thüringen keine Solarpflicht.

KfW-Förderung für Solarthermie.

Die meiste Energie benötigen wir im Alltag für die Wärmeversorgung. Solarthermie-Anlagen sind mindestens so sinnvoll wie Photovoltaikanlagen. Sie können Energie sowohl für die Wärme- als auch die Wasserversorgung bereitstellen – und kicken die fossilen Energieträger aus beiden Bereichen. Laut KfW können schon zwei Solarkollektoren bis zu 65 % des jährlichen Warmwasserbedarfs decken. Auch Solarthermie als Wärmeversorgung wird gefördert, etwa über die KfW. Gut so: Denn bei Solarthermie-Anlagen sollte man mit Kosten zwischen 4.000 und 10.000 Euro rechnen.

Zur KfW-Förderung für Solarthermie

Eine Solarthermieanlage konntest du bislang mit dem KfW-Kredit 262 fördern lassen. Allerdings wurde der KfW-Kredit 262 eingestellt. Indirekt kannst du deine Solarthermie-Anlage jetzt über den Kredit KfW 261 bezuschussen lassen, wenn sie Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus ist. Bei diesem Kredit gibt's je Wohneinheit bis zu 150.000 Euro bei Tilgungszuschüssen zwischen 5 und 45 %.

Mit Solarenergie heizen - so geht's

Kombiniere deine PV-Anlage mit den richtigen Tarifen und Smart Meter.

Viele PV-Dachanlagen setzen Smart Meter voraus, deren Rollout ohnehin Fahrt aufnehmen muss für die Energiewende. Sie machen aber auch Sinn, weil sich dein Stromverbrauch und der erzeugte Solarstrom so effizienter steuern lassen. Auch das Solarspitzengesetz hat eine Passage zu Smart Metern: Sind neu installierte PV-Anlagen nicht per Smart Meter steuerbar, dürfen diese nach Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes nur noch 60 % ihrer Leistung einspeisen.

Kaskade: Kombiniere PV-Strom + E-Auto

Wenn du deine PV-Anlage auf dem Dach hast, solltest du prüfen, ob für dich auch Wärmepumpe und E-Auto in Frage kommen. Hast du diese ohnehin schon, macht neben einem Smart Meter auch eine Hausautomation Sinn, um den erzeugten Solarstrom bei dir zuhause effizient einzusetzen. Wie oben erwähnt, ist der Eigenverbrauch meist sowieso die bessere Wahl als die Einspeisevergütung. Für Haushalte mit Smart Meter haben wir bei Polarstern übrigens den dynamischen Stromtarif Wirklich Ökostrom Flex Plus.

Berechne deinen dynamischen Stromtarif.

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Portrait von Ludwig.

Ludwig. | Team Wirklich

E‑Mail:  ludwig.o@polarstern-energie.de

Ludwig ist ausgebildeter Journalist und hat viele Jahre bei einem großen Medienhaus in München gearbeitet. Bei Polarstern ist er Redakteur im Marketing-Team und schreibt Artikel für das Polarstern-Magazin und Neuigkeiten für unsere Newsletter. Außerdem kümmert er sich um Events wie die Earth Hour und den Isar Cleanup.