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Sonnenenergie: Solaranlagen liefern Mieterstrom

Mieterstromgesetz als Teil des EEG: alle Fragen und Antworten zum Mieterstromzuschlag.

Sonnenenergie: Solaranlagen liefern Mieterstrom
Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom wurde am 29. Juni 2017 vom Deutschen Parlament beschlossen. Es soll die Versorgung von Mehrparteiengebäuden und Quartieren mit Strom aus lokaler Erzeugung unterstützen. Alle Fragen und Antworten zum Mieterstromgesetz und zu den staatlichen Zuschüssen haben wir hier zusammengetragen.

von Anna & Michael - Lesezeit: 4 Minuten

Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom wurde im Sommer 2017 verabschiedet. Das Ziel: Solarstrom zur dezentralen Energieversorgung in Deutschland voranbringen, gerade auch in Ballungsräumen und Städten – Stichwort urbane Energiewende. Weil das Mieterstromgesetz nicht gegriffen hat, wurden in der EEG Novelle 2021 diverse Verbesserungen auch für Mieterstrom beschlossen. Was die Aufgaben und Herausforderung des Mieterstromgesetzes sind und welche Verbesserungen es mit der jüngsten Novelle gibt, haben wir hier zusammengefasst. Denn eines ist klar: Mieterstrom hat das Zeug, die Energiewende auch in die Städte zu bringen und alle partizipieren zu lassen.

Alles zu Mieterstrom von Polarstern

Mit Mieterstrom die Energiewende in die Städte bringen.

Über drei Viertel der Bevölkerung in Deutschland lebt in Städten und Ballungsräumen und von Jahr zu Jahr werden es mehr. Die Mehrheit wohnt hier in Mehrfamilienhäusern. Mieterstrom bietet ihnen die Chance, an der Energiewende teilzuhaben und lokal erzeugte Energie nutzen – zu attraktiven Konditionen.

Das Mieterstromprojekt Future Living in Berlin.

Das garantiert die freiwillige Teilnahmen an der Mieterstromversorgung. Es werden sich damit nur Projekte durchsetzen, die sich für alle Beteiligten rechnen: Bewohner profitieren von niedrigen Energiekosten, während Immobilienbesitzer Zusatzeinnahmen erhalten, neue Geschäftsfelder erschließen und schließlich den Immobilienwert steigern.

Um die Umsetzung von Mieterstrom auszubauen und gleichzeitig die Benachteiligung bezüglich der EEG-Umlage gegenüber Eigenheimbesitzern auszugleichen, wurde das Mieterstromgesetz im EEG verankert.

Auf Deutschlands sonnigen Hausdächern schlummert großes Potenzial.

Nach wie vor scheint die Sonne vielerorts umsonst und ungenutzt auf die Dächer, während die meisten gewerblichen und privaten Mieter:innen immer teureren Strom über das öffentliche Stromnetz beziehen.

Bis zu 570.000 Gebäude könnten mit Photovoltaikanlagen aufgerüstet werden, um die Mieter dieser Gebäude mit Mieterstrom zu versorgen, besagt eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion. Das BMWi rechnet aus, dass 3,8 Millionen Wohnungen günstigen Mieterstrom nutzen könnten.

Worum geht es im Mieterstromgesetz?

Mit dem Mieterstromgesetz soll die Solarstromerzeugung auf Gebäuden unterstützt und ausgebaut werden.

Während Eigenheimbesitzer für den selbst erzeugten und genutzten Strom keine EEG-Umlage zahlen mussten, war das lange für Mieterstrom anders. Mit der EEG Novelle 2021 wurde auch die Berechnung der Mieterstromförderung von der EEG-Einspeisevergütung entkoppelt. Es gibt festgelegte Vergütungssätze, die einer eigenen Degression unterliegen.

Auch gibt es mit der EEG-Novelle weitere Verbesserungen für die Mieterstromversorgung von Quartieren. So werden etwa Anlagen auf unterschiedlichen Gebäuden nicht mehr automatisch zusammengefasst.

Rückblick: Die Entwicklung des Mieterstromgesetzes.

Den ersten Referentenentwurf vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte es bereits am 21. März 2017 gegeben. Am 25. Juli 2017 trat das Gesetz nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Am 20. November 2017 hatte die Europäische Kommission die Förderung von Mieterstrom beihilferechtlich genehmigt und die Mieterstromzuschläge wurden ausgezahlt.

Doch bereits im Frühjahr 2019 gab es Sonderkürzungen bei der EEG-Einspeisevergütung. Von Februar bis April 2019 wurde sie schrittweise reduziert und dazu die normale, im EEG festgeschriebene Degression ausgesetzt. Diese Kürzung der EEG-Vergütung wirkte sich auch auf den Mieterstromzuschlag aus.

Am Ende erhielten aufgrund der Berechnung des Mieterstromzuschlags Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen über 40 kWp gar keinen Mieterstromzuschlag mehr. Dies ändert die EEG Novelle 2021, die am 1.1.2021 in Kraft tritt.

Unsere Mieterstrom-Referenzen

Welchen Mieterstromzuschlag sieht das Gesetz vor?

Eine EEG-Einspeisevergütung haben die PV-Anlagenbesitzer zwar immer schon bekommen, nur mussten sie bei größeren Anlagen über 30 Kilowatt auf den vor Ort erzeugten und genutzten Solarstrom die volle EEG-Umlage zahlen.

Damit war es für den Anlagenbesitzer lange lukrativer, Strom vom Dach ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen, statt ihn an die Mieter:innen zu liefern. Das hat sich das mit dem Mieterstromgesetz geändert.

Auch werden durch den Mieterstromzuschlag die Investitionen zur Installation der Photovoltaikanlagen, die neu einzubauenden Messeinrichtungen und die Umstellung auf andere Abrechnungssysteme wirtschaftlicher.

Die genaue Höhe des Anspruchs pro lokal verbrauchter Kilowattstunde bestimmt sich seit der EEG Novelle 2021 nach einem eigenen Vergütungssatz, der einer leichten Degression unterliegt, welche von der Bundesnetzagentur definiert wird.

Mieterstrom von Neubau bis Bestand, von Wohn- bis Geschäftsgebäude.

Bei der Umsetzung von Mieterstrom gibt es mit geschickter Planung immer weniger Gebäude, die sich gar nicht dafür eignen. Durch die zunehmende Sektorenkopplung und den Mieterstromzuschlag ist die Umsetzung für Immobilienbesitzer allgemein lukrativer.

Und für die Mieter:innen ist der Vorteil direkt im Geldbeutel spürbar: Laut Mieterstromgesetz muss das Mieterstromangebot mindestens 10 % günstiger sein als der örtliche Grundversorgertarif.

Individuelle Mieterstromplanung.

Der Ökoenergieversorger und Mieterstromdienstleister Polarstern berechnet bei Anfragen für jedes Gebäude, abhängig von den Dachflächen, der Mieterstruktur (z.B. Gewerbe, Wohnraum) etc., ob sich Mieterstrom lohnt und berät hinsichtlich geeigneter Mieterstrommodelle.

Mieterstrom-Broschüre als PDF

Fragen zum Mieterstromgesetz in Deutschland.

Wann trat das Mieterstromgesetz in Kraft?

  • Am 29.06.2017 wurde das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom“ im Deutschen Bundestag verabschiedet.
  • Die EU-beihilferechtliche Genehmigung wurde am 20.11.2017 erteilt.

Mieterstrom und Batteriespeicher, passt das zusammen?

  • Nach §19 EEG 2017 und dessen Änderung durch das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom“ besteht auch dann ein Anspruch auf einen Mieterstromzuschlag, wenn der Strom vor dem Verbrauch durch den Bewohner:innen in einem Stromspeicher zwischengespeichert wurde.
  • In diesem Fall bezieht sich der Anspruch auf die Strommenge, die aus dem Stromspeicher an den Mieter geliefert wurde.

Welcher Strom wird überhaupt gefördert?

  • Ein Anspruch auf Mieterstromzuschlag besteht für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100 Kilowatt Peak. Die Photovoltaikanlagen müssen auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sein.
  • Dies gilt nur, wenn der Strom innerhalb dieses Gebäudes an einen Letztverbraucher geliefert und im Gebäude verbraucht worden ist.

Wie definiert das Gesetz Wohngebäude?

  • Wohngebäude sind im Sinne des Gesetzes Gebäude, bei denen mindestens 40 % der Fläche des Gebäudes als Wohnfläche genutzt werden.

Kann der Strom auch auf einem Nebengebäude erzeugt werden?

  • Ja, solange der Letztverbraucher innerhalb des Hausnetzes beliefert wird, kann die PV-Anlage auch auf einem Nebengebäude (z.B. einem Carport oder Garage) stehen.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht für Strom aus Solaranlagen die auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sind, wenn er an einen Letztverbraucher:in geliefert worden ist.

Wie hängt die Höhe der Förderung mit dem Zuschlag für Mieterstrom und dem EEG zusammen?

  • Der Mieterstromzuschlag wird nach einer Methode, ähnlich zur Einspeisevergütung berechnet. Es gibt eigene Vergütungssätze, die einer Degression unterliegen, welche quartalsweise von der BNetzA veröffentlicht wird.
  • Die Höhe der Degression soll langsamer steigen, da der Ausbaupfad angepasst wurde.
  • Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage, dem Datum der Inbetriebnahme und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab.

Was bedeutet das Gesetz für Mieter:innen?

  • Mieter:innen können ihren Stromanbieter weiterhin frei wählen.
  • Das Gesetz ist wirklich mieterfreundlich gestaltet. Die Kopplung von Stromliefervertrag und Mietvertrag ist verboten, d.h. jede/r Bewohner:in kann seinen Stromversorger weiterhin frei wählen.
  • Das Mieterstromangebot muss mindestens 10 % unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegen und das Mieterstromangebot muss die Stromversorgung aus lokalem Solarstrom und Reststrom über das öffentliche Stromnetz beinhalten (sollte nicht ausreichend Energie vor Ort erzeugt werden).
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Änderungen durch die EEG Novelle 2021.

Die Überarbeitung des Mieterstromgesetzes steht schon länger auf der politischen Agenda. Nun ist es soweit und die Änderungen treten mit der EEG Novelle 2021 in Kraft.

Folgende wichtige Änderungen für Mieterstrom gibt es im EEG:

  • Die EEG-Umlage entfällt für die Eigenversorgung aus Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt und für weniger als 30 MW selbstverbrauchten Strom im Kalenderjahr.
  • Anerkennung des Lieferkettenmodells: Die Personenidentität hat also keinen Einfluss auf den Mieterstromzuschlag.
  • Es gibt eine Ausweitung des Photovoltaik-Mieterstromzuschlags auf Quartierslösungen.
  • Abschaffung der Anlagenzusammenfassung: Einzelne PV-Anlagen auf unterschiedlichen Gebäuden werden nun voneinander getrennt behandelt.
  • Gewerbesteuerbefreiung: Es entfallen gewerbesteuerliche Barrieren, so dass Wohnungsunternehmen bzw. Immobilienbesitzer:innen durch den Betrieb einer Solaranlage nicht mehr so leicht Gefahr, ihre Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren.

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