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KfW-Förderung für deinen Stromspeicher mit PV-Anlage – so holst du sie dir.

Für alle, die sich eine eigene Stromversorgung mit einer PV-Anlage und einem Stromspeicher aufbauen möchten: der Staat hilft mit. Die prominenteste Förderung kommt bzw. kam von der KfW – der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Ob, wie und wo du eine Förderung beantragen kannst und wie hoch sie für dich ausfällt, erfährst du hier.

von Michael. - Lesezeit: 2 Minuten

Was du bei Förderungen generell beachten solltest.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird praktisch alles, was ein Gebäude energieeffizienter und klimafreundlicher macht, staatlich gefördert. Die Förderlandschaft ist allerdings sehr dynamisch. Was jetzt gefördert wird, ist vielleicht nächstes Jahr wieder Old News. Halte daher für dein Vorhaben die Websites der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Blick. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragst du Förderungen, wenn du ein neues Effizienzhaus baust oder eine bestehende Immobilie zu einem bestimmten Effizienzhaus-Standard sanierst. Beim BAFA beantragst du Fördermittel für Einzelmaßnahmen, zum Beispiel nur den Austausch der Heiztechnik. Eine Übersicht von Einzelmaßnahmen gibt es hier.

Mehr über Förderungen

Stand der KfW-Speicherförderung.

Vor Kurzem haben wir vorgerechnet, nach wie vielen Jahren sich deine Investition in eine PV-Anlage und einen Stromspeicher für dich rechnet. Dabei noch unberücksichtigt: Förderungen. Die bekannteste, bundesweite Unterstützung bei Bau- und Sanierungsprojekten kam von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Stromspeicher-Förderung der KfW lief jedoch zum 31.12.2018 aus. Ob es später irgendwann mit einer ähnlichen Förderung weitergeht, ist nach jetzigem Stand nicht bekannt. Allerdings gibt es eine Reihe weiterer Förderungen.

Wer konnte die KfW Förderung für Stromspeicher beantragen?

Die KfW-Förderung für einen Stromspeicher konnte beantragen...

  • wer einen Speicher zusammen mit einer Solaranlage kaufte
  • wer einen Speicher zur bestehenden Solaranlage nachrüstete, sofern die Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde
  • wessen Solaranlage die Leistung von 30 kWp nicht überstieg
  • wessen Speicher für mindestens fünf Jahre in Betrieb war
  • wer für die Batterie eine Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren vorliegen hatte
  • wer nicht nicht mehr als 50 % deines selbst erzeugten Stroms einspeiste
  • wer seine Solaranlage ans öffentlich Stromnetz angeschlossen hatte.

Diese Kriterien beeinflussten, wie hoch die Förderung für deinen Stromspeicher ausfällt.

Die Förderung der KfW fiel je nach Situation unterschiedlich hoch aus. Sie hing ab von

  • der Leistung des Speichers
  • den Kosten des Speichers
  • der Leistung der PV-Anlage, für die der Speicher genutzt werden soll
  • dem Zeitpunkt des Kaufs. Ob der Speicher innerhalb von 6 Monaten zusammen mit einer Solaranlage gekauft wurde – oder ob du nachrüstest.

So hoch war die KfW-Förderung bei Stromspeichern.

Die Tabelle, wie viel Förderung du für welche Speicher- und PV-Anlagengröße erhalten konntest, wäre an dieser Stelle zu groß, und du müsstest zu lange scrollen. Grob kann man jedoch sagen, dass die Förderung in den meisten Fällen bei rund einem Zehntel des Kaufpreises für deinen Stromspeicher lag. Angenommen du hast dir einen Speicher für 7.000 Euro gekauft, liegt der Tilgungszuschuss der KfW bei rund 700 Euro. Bei Stromspeichern im höheren Preissegment hängt die Höhe der Förderung davon ab, ob du deinen Speicher zusammen mit deiner Solaranlage gekauft hast – innerhalb der letzten 6 Monate) – oder ob du nachgerüstet hast (alle Solaranlagen, die ab dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden). Handelt es sich um eine Nachrüstung macht die KfW etwas mehr Geld locker. Natürlich gibt es je Anlagen- und Speichergröße einen maximalen Förderbetrag. Grundsätzlich wird die Förderung nicht cash ausgezahlt, sondern als Tilgungszuschuss von deinem Kredit abgezogen. Die Faustformel für die KfW-Förderung ging so: Netto-Investitionskosten deines Batteriespeichers / kWp der PV-Anlage = Wert in Euro / kWp.

Photovoltaikanlage auf Eigenheim

KfW-Förderprogramm (442) für Solarstrom, E-Auto & Ladestation eingestellt.

Im September 2023 gab es noch ein weiteres Förderprogramm, das die Anschaffung einer PV-Anlage mit Solarstromspeicher, Ladeinfrastruktur für E-Autos und Elektroauto-Kauf (oder Besitz oder Leasing) kombiniert. Das Programm KfW 442 heißt „Solarstrom für Elektroautos“ und kam aus dem Bundesverkehrsministerium. Ursprünglich sollte es 2024 eine zweite Runde des schnell abgegrasten Förderprogramms geben, doch die KfW hat die Förderung aufgrund der Haushaltskonsolidierung der Bundesregierung nun ersatzlos gestrichen. Es sind leider keine Anträge mehr möglich 2024.

So hoch ist die KfW-Förderung bei PV-Anlagen.

Auch für PV-Anlagen gibt es Förderungen durch die KfW. Aktuell liegt sie bei 1.600 Euro pro kWp. Wenn du jetzt Wirklich Eigenstrom von Polarstern bestellst, und eine Förderung durch die KfW-Bank beantragen möchtest, würdest du sie für deine PV-Anlage so berechnen:

Leistung der Photovoltaikanlage in kWp * 1.600 Euro.

Welche Förderungen gibt's noch?

Viele Städte, Gemeinden und Bundesländer haben eigene Förderprogramme für PV-Anlagen und Stromspeicher. Der beste Weg ist, direkt auf der offiziellen Homepage deines Bundeslands oder deiner Gemeinde nachzusehen, ob und welche Förderungen es derzeit gibt. Oft lohnt es sich. In unserem Magazinartikel findest du mit eigenen Solar-Förderprogrammen (Tipp: Du musst ein bisschen scrollen).

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wurde im Juli 2022 deutlich verändert. Die Neuerungen sind bei der KfW zum 28.7.2022 und beim BAFA zum 15.08.2022 in Kraft getreten. Für dich heißt das, dass vor allem die Fördersätze insgesamt gesunken sind und ein neuer „Heizungs-Tausch-Bonus“ kommt.

Die wichtigsten Neuerungen seit Sommer 2022:

  • Insgesamt werden alle Fördersätze reduziert, neue Boni eingeführt und die Förderung von Gasheizungen komplett beendet.
  • Einzelmaßnahmen werden von der KfW nicht mehr durch Kredite gefördert. Die BAFA-Förderung hierfür bleibt aber bestehen.
  • Es wird ein "Heizungs-Tausch-Bonus" von 10 % eingeführt, der die bisherige "Öl-Austausch-Prämie" ersetzt.
  • Förderungen für fossile Heizungsanlagen werden komplett eingestellt. Das gilt auch für Gas-Hybrid-Heizungen sowie Heizungen des Typs “Renewable-Ready”.
  • Die Zuschüsse der KfW werden komplett eingestellt.

Änderungen bei Sanierung und Neubau (BEG WG und BEG NWG):

  • Der Fördersatz im Neubau bei Erreichen des Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 mit NH-Klasse (QNG) wird ab sofort noch weiter auf 5 % gekürzt.
  • Die KfW-Zuschussförderung für Sanierungen von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) zum Effizienzhaus/-gebäude wurde eingestellt.
  • Die Förderung für das Effizienzhaus 100 wurde ebenfalls eingestellt.
  • Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) bei der Effizienzhausförderung wurde gestrichen.
  • Eine weitere Änderung kommt zum 22.09.2022. Ab Herbst 2022 gibt es einen Bonus für "Worst-Performance-Buildings". Es wird ein Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn diese Gebäude auf das Effizienz-Niveau EH/EG 40 oder EH/EG 55 saniert werden.

Neue & gestrichene Förderungen bei Gasheizungen und Wärmepumpen:

  • Es wird ein Wärmepumpen-Bonus eingeführt. Allerdings nur für effiziente Wärmepumpen, die Grundwasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzen.
  • Gestrichen werden "jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen".
  • Dafür wird ein Heizungstausch-Bonus für Gaskessel eingeführt.

Stand: 19. August 2022

Wie du herausfindest, welcher Speicher und welche PV-Anlage am besten für dich ist.

Die Frage nach einer Förderung ist schon eine sehr konkrete. Für die meisten geht es wohl erst einmal darum, welche Kombination aus PV-Anlage und Stromspeicher die richtige ist. Am besten besprichst du dich mit einem Installateur deines Vertrauens. Und für den restlichen Strombedarf kannst du Wirklich Eigenstrom einfach dazubuchen. Das Angebot ist komplett herstellerunabhängig. Abgerechnet wird nur das, was du tatsächlich verbrauchst. Ohne Grundgebühr. Ohne Mindestvertragslaufzeit – du kannst jeden Monat kündigen.

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Portrait von Michael.

Michael. | Team Wirklich

E‑Mail:  michael@polarstern-energie.de

Michael ist ein alter Hase im Marketing-Team und schon seit 2012 dabei. Als Online-Redakteur stammen viele Texte auf unserer Seite und im Polarstern Magazin aus seiner unverwechselbaren Feder.