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Förderungen für energieeffizientes Bauen

KfW-Förderung klimafreundlicher Neubau – so holst du dir eine Förderung für Neubau und Kauf.

Förderungen für energieeffizientes Bauen
Egal ob du ein Mehrparteien- oder Einfamilienhaus baust oder Eigentum kaufst: Über das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) erhältst du eine Förderung in Form eines Kredits. Ab Februar 2024 läuft das Programm wieder an. Für Familien gibt es bereits den spannenden KfW-Kredit 300 für Wohneigentum. Wir erklären, welche Neubau-Förderprogramme es gibt, verraten, wie viel Geld es gibt – und wie du an die Förderungen kommst.

von Ludwig. - Lesezeit: 6 Minuten

Gebäude sollen energieeffizienter werden. Weil das manche besser können als andere gibt es Effizienzhausklassen. Je besser der Effizienzhaus-Standard ist, desto üppiger fällt die Förderung aus. Die Kriterien, um einen bestimmten Effizienzhaus-Standard zu erreichen, werden dabei schärfer. Denn der Gebäudebereich ist für einen großen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich, soll aber nach dem Willen der Bundesregierung bis 2045 klimaneutral werden. Im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) wird deshalb der energieeffiziente Neubau gefördert. Allerdings ist die Förderlandschaft sehr dynamisch. Schnell und aufmerksam sein, lohnt sich. Wir geben dir einen Überblick über die Förderungen für klimafreundliche Neubauten und beim Kauf effizienter Immobilien.

Diese KfW-Zuschüsse und Förderungen gibt es für Neubau und Kauf.

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es mehrere Förderprogramme für den Fall, dass du Wohneigentum neu baust oder kaufen willst. Besonders für Familien ist der KfW-Kredit 300 Wohneigentum für Familien interessant. Mit dem KfW-Programm 300 können Familien zinsgünstig bis zu 270.000 Euro als Kredit erhalten, wenn sie einen klimafreundlichen Neubau bauen oder kaufen. Das Programm löst das bisherige Baukindergeld ab.

Diese Neubau-Förderungen für Privatpersonen gibt's bei der KfW (Stand: 24. Januar 2024):

👉 KfW-Programm 124: Wohn­eigentums­programm beim Kauf oder Bau eines Eigenheims

👉 KfW-Programm 297: Klimafreundlicher Neubau - Kredit Wohngebäude bei privater Selbstnutzung

👉 KfW-Programm 298: Klimafreundlicher Neubau - Kredit Wohngebäude

👉 KfW-Programm 299: Klimafreundlicher Neubau - Kredit Nichtwohngebäude

👉 KfW-Programm 300: Wohneigentum für Familien mit Kindern und Allein­erziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen - Förderkredit für Bau und Erstkauf

Außerdem gibt es diese Neubau-Förderprogramme für Kommunen:

👉 KfW-Programm 498: Klimafreundlicher Neubau - Kommunen - Zuschuss für Wohngebäude

👉 KfW-Programm 499: Klimafreundlicher Neubau - Kommunen - Zuschuss für Nichtwohngebäude

Im Folgenden stellen wir dir die KfW-Förderprogramme und Konditionen für klimafreundliche Neubauten für Wohngebäude und Wohneigentum für Familien mit Kindern und Allein­erziehende genauer vor.

Kriterien für das KfW-Programm 300 "Wohneigentum für Familien".

Das KfW-Programm 300 ist noch relativ neu und wurde bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Nachfolger des Baukindergelds aufgelegt. Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern beim Bau oder Erwerb von neuem selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum. Das Wichtigste vorab: Förderberechtigt sind ausschließlich Familien sowie Alleinerziehende, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen.

Checkliste: Die wichtigsten Punkte des KfW-Programms 300.

  • Kredit für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
  • Höchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro Förderung
  • nur für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Förderung hängt von deinem/euren Einkommen ab
  • Das Einkommen deines Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – bei jedem weiteren Kind steigt das Einkommenslimit um 10.000 Euro

Der Eigentumsanteil der/des Antragstellenden an der geförderten Wohneinheit muss mindestens 50% betragen. Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Nutzungsdauer, um den Kredit zu erhalten: Die geförderte Wohneinheit ist als (Mit)Eigentümer:in mindestens 5 Jahre ab dem Einzug selbst zu nutzen. Die Verpflichtung zur Selbstnutzung nach dieser Förderung endet spätestens mit dem Ende der ersten Zinsbindung.

Alle Infos zur Förderung findest du im Merkblatt der KfW (PDF)

KfW-Kredit 300: Die Zins-Konditionen für "Wohneigentum für Familien".

Tabelle: Zinssätze & Laufzeiten des KfW-Kredits 300 bei Annuitätendarlehen.

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 10 Jahre10 Jahre1 bis 2 Jahre0,01 % (0,01 %)
11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre0,34 % (0,34 %)
26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre0,58 % (0,58 %)

Quelle: KfW, Stand: 23. Januar 2024

Tabelle: Zinssätze & Laufzeiten des KfW-Kredits 300 bei endfälligem Darlehen.

Laufzeit & ZinsbindungSollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 10 Jahre0,71 % (0,71 %)

Quelle: KfW, Stand: 23. Januar 2024

Wie hoch der Zuschuss der KfW für dich und deine Familie ausfällt, hängt neben dem Einkommen auch von der Anzahl der Kinder ab, die zum Zeitpunkt des Antrags im Haushalt leben. Zudem ist für die Förderhöhe relevant, wie energieeffizient und nachhaltig die Immobilie ist.

In puncto Energieeffizienz der Immobilien unterscheidet die KfW zwischen Klimafreundlichen Wohngebäuden und Klimafreundlichen Wohngebäuden mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Wohngebäude mit QNG-Standard sind effizienter, klimaschonender, noch umweltverträglicher und somit gemäß der Förderrichtlinien höher bewertet. Das spiegelt sich auch in den Fördersätzen für den KfW-Kredit 300 wieder.

Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude“:

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude – QNG-Standard“:

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro­
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro­

Gut zu wissen: Das KfW-Programm 300 kommt nicht für alle Menschen in Frage. Ausgeschlossen von der Förderung sind laut KfW Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben, und Personen, die bereits ein Wohn­gebäude oder einen Anteil an einem Wohn­gebäude in Deutschland besitzen.

Hintergrund: Was als klimafreundliches Gebäude und Gebäude mit QNG-Siegel gilt.

Ein Gebäude gilt gemäß KfW als klima­freundlich, wenn es:

  • wenig Energie verbraucht und damit als Effizienz­haus 40 einge­stuft wird,
  • wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Anforderungen an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG):

Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) wird ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit im Bauwesen gefördert. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude gibt es als Plus- und Premium-Standard. Das Siegel zertifiziert, dass beim Bau bestimmte ökologische, ökonomische und soziokulturelle Anforderungen berücksichtigt wurden. Dazu zählen zum Beispiel der Einsatz von erneuerbaren Energien, umweltfreundliche Baumaterialien oder etwa Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Sicherheit. Beim QNG-Premium-Siegel werden besonders viele Maßnahmen berücksichtigt.

Eine weitere Voraussetzung für den Kredit ist, dass das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden darf. Außerdem muss dein Bau- oder Kaufvorhaben von einem:r Energieeffizienz-Expert:in begleitet werden.

Hast du erstmal geprüft, wie viel Förderung dir und deiner Familie zusteht, geht es an die Antragstellung. Dabei gilt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Schritte haben wir für dich zusammengefasst.

  1. Suche dir eine:n Expert:in für Energieeffizienz. Der oder die Expertin für Energieeffizienz erstellt auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für dich. Diese Bestätigung benötigst du, wenn du den Förder­kredit beantragst.
  2. Finde einen Finanzierungspartner (z.B. deine Bank) und beantrage den Kredit.
  3. Erhalte die Zusage und schließe den Kreditvertrag mit deiner Bank ab.
  4. Bauvorhaben abschließen und Bestätigung einreichen. Nachdem du dein Bauvorhaben abgeschlossen hast, reiche bei deinem Finanzierungs­partner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) ein, die der oder die Expertin für Energie­effizienz aus­stellt.

Konditionen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau für Wohngebäude“ (297 & 298).

Das KfW-Programm für klimafreundlichen Neubau gibt es seit 1. März 2023. Ende 2023 wurde jedoch einen Förderstopp verhängt, weil die Haushaltsmittel für den Kredit erschöpft waren. Die gute Nachricht ist, dass die KfW die Neubauförderung für Wohngebäude 2024 wieder neu auflegen will, sobald sie dafür vom Bund grünes Licht bekommt.

Genau genommen kannst du zwischen zwei Förderungen auswählen, dem KfW-Kredit 297 und 298.

  • Klimafreundlicher Neubau - Kredit für Wohngebäude bei privater Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau - Kredit für Wohngebäude (298)

Beide Förderprogramme sollen 2024 wieder verfügbar sein. Neue Anträge könnten demnach gestellt werden, "sobald der Bundes­haushalt 2024 in Kraft getreten ist und die KfW vom Bund er­mächtigt worden ist, über ent­sprechende Bundes­mittel für neue Förder­zusagen zu verfügen", heißt es auf der Webseite der KfW. Die Antragstellung für das Programm "Klimafreundlicher Neubau" könne demnach ab Februar 2024 wieder möglich sein, heißt es weiter.

Wer ist antragsberechtigt bei KfW-Kredit 297/298?

Antragsberechtigt sind bei den KfW-Krediten 297 und 298 nur Privatpersonen, also keine Kommunen und kommunale Unternehmen.

Welche Anforderungen und Kriterien an die Energieeffizienz die neuen Gebäude erfüllen müssen, ist noch unklar. Genauso wie die genauen Förderbedingungen wie Zinssätze, Förderhöchstsätze und Kreditlaufzeiten aussehen. Hierzu dürfte die KfW im Laufe der nächsten Wochen mehr Informationen mitteilen. Am besten du schaust regelmäßig auf dieser KfW-Webseite vorbei.

Alle Infos zu den KfW-Krediten 297/298 im Merkblatt (PDF)

So bemisst sich der Effizienzstandard.

Im GEG sind die früher geltenden Gesetze, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengefasst. Das GEG definiert die Kennzahlen und ermittelt die Referenzwerte, an denen sich Bauherr:innen von KfW-Effizienzhäusern orientieren. Der Effizienzstandard eines Gebäudes wird immer an zwei Kriterien festgemacht: Dem Gesamtenergiebedarf, der über den Primärenergiebedarf definiert wird. Und an der Wärmedämmung der Gebäudehülle, die über den Transmissionswärmeverlust bestimmt wird.

KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau für Nichtwohngebäude“ (299).

Auch bei diesem Programm der KfW wurde ein vorläufiger Förderstopp verhängt, weil die Haushaltsmittel des Bundes aufgebraucht waren. 2024 soll der KfW-Kredit für Klimafreundlichen Neubau für Nichtwohngebäude aber wieder verfügbar sein.

Neue Anträge können laut KfW gestellt werden, sobald der Bundes­haushalt 2024 in Kraft getreten ist und die KfW vom Bund er­mächtigt worden ist, über ent­sprechende Bundes­mittel für neue Förder­zusagen zu verfügen. Dieser Rahmen des Gesetz­gebers bzw. des Bundes wird voraus­sichtlich Anfang Februar 2024 vor­liegen.

Wer ist antragsberechtigt bei KfW-Kredit 299?

  • Natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung für Nichtwohngebäude?

Klimafreundliches Bauen zahlt sich auch bei Nichtwohngebäuden aus dank der KfW-Förderung. Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert:

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis zu 2.000 Euro pro qm Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG bis zu 3.000 Euro pro qm Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Eine nachträgliche Aufstockung des Kreditbetrags über den bei der Antragstellung beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich.

Alle Infos zu KfW-Programm 299 im Merkblatt (PDF)

Fahrplan und Antrag: So kommst du an die Förderung.

Beratung hinzuziehen.

Um an die Förderung zu kommen, musst du ein:e Energieeffizienz-Expert:in beauftragen, die Planung und den Bau deines Vorhabens zu begleiten. Die Expertin oder der Experte stellt auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für dich aus, die du brauchst, um den Förderkredit zu beantragen. Expert:innen in deiner Nähe findest du bei energie-effizienz-experten.de, indem du deine Postleitzahl eingibst. Möchtest du die Effizienzstufe 40 mit QNG-Siegel erreichen, ist zusätzlich die Beratung durch eine:n Nachhaltigkeits-Berater:in erforderlich.

Finanzierungspartner finden.

Um den Kredit zu beantragen, brauchst du natürlich einen Finanzierungspartner. Am besten wendest du dich ganz klassisch an deine eigene Bank. Zum Termin bringst du die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die von der Effizienzberatung erhalten hast. Fang erst mit weiteren Maßnahmen an, wenn deine Förderung durch die KfW bestätigt ist. Ist die Bestätigung da, kannst du den Kreditvertrag mit deiner Bank abschließen und Verträge mit Baupartnern abschließen. Wenn der Bau fertig ist, stellt dein:r Energieeffizienz-Expert:in eine „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) aus, die du bei deiner Bank einreichen musst.

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Diese KfW-Förderungen gibt's nicht mehr.

Oft werden noch Programme gesucht, die es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) längst nicht mehr gibt, weil die Fördertöpfe längst erschöpft sind. Dazu zählen etwa der Effizienzstandard KfW 40 Plus, KfW 40 NH (Nachhaltigkeit) und KfW 40 EE (Erneuerbare Energien).

Mit diesen Maßnahmen verbesserst du die Energieeffizienz deines Hauses

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet noch viel mehr Möglichkeiten.

Kredite für Wohn-, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch: So ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgebaut. © BMWK

Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das BEG vereint die früheren Förderprogramme KfW Programm Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren. Das BEG hat die Förderlandschaft wesentlich vereinfacht, weil hier alle Möglichkeiten zusammengefasst sind und für bestimmte Vorhaben ein Antrag ausreicht. Die BEG-Förderung besteht aus vier Teilprogrammen: BEG Klimafreundlicher Neubau, BEG-Wohngebäude, BEG-Nichtwohngebäude, BEG-Einzelmaßnahmen.

Die neue Heizungsförderung etwa wird künftig über die staatliche KfW-Bank abgewickelt. Das bisher ebenfalls zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konzentriert sich auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen bei Sanierungen.

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Portrait von Ludwig.

Ludwig. | Team Wirklich

E‑Mail:  ludwig.o@polarstern-energie.de

Ludwig ist ausgebildeter Journalist und hat viele Jahre bei einem großen Medienhaus in München gearbeitet. Bei Polarstern ist er Redakteur im Marketing-Team und schreibt Artikel für das Polarstern-Magazin und Neuigkeiten für unsere Newsletter. Außerdem kümmert er sich um Events wie die Earth Hour und den Isar Cleanup.