Elektroauto laden im Mehrfamilienhaus – mit Mieterstrom.
von Anna. - Lesezeit: 3 Minuten
Laut Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) muss bei neuen Wohngebäuden oder im Zuge größerer Renovierungen jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden, sofern es mehr als fünf Pkw-Stellplätzen gibt. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt diese Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen. Hier muss jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.
Solarstrom vom Dach laden ist günstig.
Im Schnitt verbraucht ein Elektroauto etwa so viel Strom wie ein Zweipersonenhaushalt, entsprechend hoch ist das Interesse an preiswerten Lademöglichkeiten. Einen Vorteil haben E-Autobesitzer:innen im Eigenheim, die vor Ort erzeugte Solarenergie nutzen: Sie ist derzeit rund 60 bis 70 % günstiger als klassischer Haushaltsstrom.
Mit der Verbreitung von Mieterstrom können immer öfter auch Mieter:innen in Mehrfamiliengebäuden vor Ort erzeugten Solarstrom zum preiswerten Laden ihres Elektroautos nutzen. Technisch ist es im Zuge von Mieterstromlösungen vergleichsweise einfach zu realisieren, wie unsere Erfahrung in diversen Mieterstromprojekten zeigen. Und auch rechtlich und organisatorisch wird es im Zuge des aktualisierten Wohneigentumsmodernisierungsgesetz immer leichter.
>>> Mieterstrom-Referenzen von Polarstern.
Gesetzesänderungen vereinfachen den Bau von Ladestationen.
Endlich wurden einige Änderungen im Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) bezüglich der Installation von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern verabschiedet. Damit kann jede:r Wohnungseigentümer:in die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf seinem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder:innen der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. Auch für Mieter:innen wird es leichter, eine Ladestation installieren zu lassen. Dafür sorgen Änderungen im Mietrecht. Der ADAC benennt 6 Schritte auf dem Weg zur Ladestation in Mehrfamilienhäusern:
1) Sich informieren und Mitstreiter suchen – unterstützt die Skalierbarkeit und senkt die Kosten.
2) Auswahl geeigneter Ladelösungen.
3) Antrag stellen.
4) Beschlussfassung.
5) Installation der Lademöglichkeit.
Und steht alles, dann können auch Wohnungseigentümer und Mieter ihr Elektroautos zuhause laden.
Gesetzliche Pflicht zu Ladestationen in Gebäuden.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) fordert in neuen Wohngebäuden ab fünf Parkplätzen Ladestationen zu errichten bzw. Leerrohre dafür bereitzustellen. In Bestandsgebäuden müssen die Leerrohre erst ab zehn Stellplätzen eingebaut werden und nur, wenn eine umfangreiche Renovierung durchgeführt wird.
Installation von Ladestationen im Mehrfamilienhaus.
Inzwischen realisieren wir bei Polarstern praktisch keine Mieterstromprojekte ohne Ladestation mehr. Die Nachfrage, diese zumindest bei der Elektroplanung bereits zu berücksichtigen, ist seit Mitte 2018 deutlich gestiegen – sowohl bei neuen Mieterstromprojekten, als auch bei Mehrfamilienhäusern im Bestand.
Ladestationen in Bestandsgebäuden.
Etwas komplizierter als im Neubau gestaltet sich die Anlage von Ladestationen in Bestandsgebäuden. Hier muss sich der Immobilienbesitzer um einen höheren Hausanschluss kümmern, da es einer höheren Leistung bedarf, um die Ladestationen ausreichend mit Strom zu versorgen. Bei der Dimensionierung der Leistung des Hausanschlusses setzt der Verteilnetzbetreiber bislang meist den Gleichzeitigkeitsfaktor 1 an. Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass alle installierten Ladestationen gleichzeitig die volle Leistung beziehen können. Die Folge: Je mehr Ladestationen installiert werden, umso größer ist die benötigte Hausanschlussleistung und umso höher liegen die Investitionskosten. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn ein Lastmanagement vorhanden ist, durch das die maximale Leistung begrenzt wird.
Abrechnung der Ladevorgänge.
Die Bewohner:innen identifizieren sich an den Ladestationen typischerweise per RFID-Karte, um zu günstigen Konditionen zu laden; abgerechnet wird in der Regel nach Kilowattstunden. Durch die Identifizierung über Karten können sich mehrere Nutzer und Nutzergruppen Ladesäulen teilen. Gäste wiederum können über gängige Ladenetzwerke ebenfalls an den halb-öffentlichen Stationen laden.
>>> Weitere Informationen für Immobilienbesitzer.
THG-Bonus für dein Elektroauto sichern.
wDu fährst ein Elektroauto? Sehr gut! Denn ab sofort kannst du damit Geld verdienen. Und zwar indem du deine THG-Quote verkaufst. Das macht eine neue gesetzliche Regelung möglich. Die Treibhausgasminderungsquote können Besitzer:innen von E-Autos seit 2022 einmal jährlich handeln und sich auszahlen lassen. Wir von Polarstern übernehmen für dich die Abwicklung und Auszahlung der THG-Quote. Zusätzlich investieren wir für dich in die weltweite Energiewende.
THG-Quote sichern und profitieren ✅Ladestationen mit PV-Strom vom Dach versorgen.
Wie viel Solarstrom die Elektroautos in einem Mehrfamilienhaus laden können, hängt nicht nur von der Größe der PV-Anlage und integrierten Stromspeichern ab, sondern auch von der Anzahl Ladestationen und ihrer Vernetzung, Stichwort Lastgangmanagement – und natürlich wann das Auto geladen wird.
Prinzipiell passen Photovoltaik und Ladestation sehr gut zusammen, da mit den teilweise hohen Leistungen der Solarerzeugung das Elektroauto tagsüber direkt geladen werden kann.
Vorteile BHKW plus Ladestation für Elektroautos.
Ist in einem Mieterstromgebäude ein Blockheizkraftwerk (BHKW) installiert und werden mit dem erzeugten Strom auch Ladestationen versorgt, steigert dies die Flexibilität. Schließlich wird mit dem BHKW vor allem dann Strom erzeugt, wenn die Bewohner zuhause sind – auch abends und nachts, so dass hier die Stromerzeugung des BHKWs und der Strombedarf zum Laden in vielen Fällen noch besser zusammenpassen als bei einer PV-Anlage. Aus unserer Erfahrung sind Blockheizkraftwerke mit einer mittleren elektrischen Leistung (ab 20 kWel) dafür besonders geeignet.
Als Mieter:in den Bau von Ladestationen anregen.
Mieter:innen, die sich für eine Mietwohnung im Neubau interessieren, empfehlen wir frühzeitig den Immobilienbesitzer auf Ladestationen für Elektroautos aufmerksam zu machen. Gerade im Neubau, wenn der Hausanschluss noch geplant wird und Leitungen gelegt werden, ist die Umsetzung kein Hexenwerk. Und durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist es oftmals sogar Pflicht.
Vorformulierte Anschreiben für Mieter an Wohnungseigentümer bzw. Immobilienbesitzer mit der Bitte zur Errichtung einer Ladestation inklusive der hier am häufigsten auftretenden Fragen und Antworten hat Polarsterns Partner The Mobility House erstellt.
>>> Zu den Anschreiben und FAQs.
Du bist Immobilienbesitzer und interessierst dich für Ladestationen im Mieterstrom? Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme.
>>> Hier geht's zur Mieterstromseite.
Weitere Mieterstrom- und Elektromobilitäts-Artikel gibt's auch als Gastartikel bei energyload von unserem Experten Manuel Thielmann.
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