Mit EEG und Mieterstrom die Energiewende unterstützen.
von Anna & Michael - Lesezeit: 3 Minuten
In der EEG Novelle 2021 werden Ausbau- und Strommengenpfade festgelegt, um die Zielmarke von 65 Prozent erneuerbare Energien im Stromsektor im Jahr 2030 zu erreichen. Konkret sollen sich etwa die Stromkapazitäten aus Solarenergie bis 2030 fast verdoppeln. Dazu entfällt die EEG-Umlage auf die Eigenversorgung aus Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt. Regelungen vereinfachen zudem die Umsetzung von Mieterstrommodellen. Außerdem wurden Anschlussregelungen für PV-Altanlagen definiert, damit sie nicht stillgelegt werden. Auch soll die Onshore-Windkraftkapazität um ein Drittel ausgebaut werden. Das unterstützen Maßnahmen wie diese, dass Standortgemeinden von Windrädern künftig stärker finanziell profitieren.
Jetzt Mieterstrom-Projekte ansehenEEG-Novelle 2021: Mieterstrom-Vorteile.
Für den Mieterstrom-Bereich bringt die EEG Novelle 2021 einige Verbesserungen. So soll Mieterstrom den schnelleren Ausbau von Solaranlagen unterstützen.
Wie gesagt entfällt die EEG-Umlage nun für die Eigenversorgung mit EE-Strom aus Anlagen unter 30 kW und für weniger als 30 MW selbstverbrauchten Stroms im Kalenderjahr. Für größere PV-Anlagen im Mieterstrom ist vor allem spannend, dass der Mieterstromzuschlag von der Einspeisevergütung entkoppelt und damit wieder ausgezahlt wird. Außerdem werden gewerbesteuerlicher Barrieren abgeschafft, d.h. Wohnungsunternehmen bzw. Immobilienbesitzer laufen bei Betrieb einer Solaranlage nicht mehr so leicht Gefahr, ihre Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren.
Für Mieterstrom in Quartieren gab es ebenfalls wichtige Änderungen: So werden einzelne PV-Anlagen auf unterschiedlichen Gebäuden, die nicht zusammenhängen nun auch voneinander getrennt behandelt. Außerdem erfolgte eine Ausweitung des Photovoltaik-Mieterstromzuschlags auf Quartierslösungen.
Eine Klarstellung bei der Mieterstrom-Umsetzung gab es in Sachen Lieferkettenmodell: Es ist explizit erlaubt, dass Mieterstrom durch einen Dritten wie den Mieterstrom-Dienstleister abgewickelt werden darf – nicht nur durch den Anlagenbetreiber selbst. Offen ist noch, ob die Stromsteuer beim Lieferkettenmodell entfällt.
Die Direktförderung für Mieterstrom.
Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom trat im Sommer 2017 in Kraft. Die Mieterstromnachfrage hatte es jedoch nicht wie erhofft unterstützen können. Die Hürden, der bürokratische Aufwand und die am Ende niedrige bis nicht mehr vorhandene Förderung haben die Wirkung des Mieterstromzuschlags abgewürgt.
Die Nachteile machten viele mögliche Mieterstromprojekte unwirtschaftlich – obwohl anders als beim Strombezug aus dem Netz keine Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer anfallen, weil der Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Mit der EEG Novelle 2021 ändert sich das. Mieterstrom wird für Vermieter:innen und Bewohner:innen wieder finanziell attraktiver. Im nächsten Absatz haben wir wichtige Punkte zur Mieterstromförderung zusammengefasst.
Melde dich hier für den Mieterstrom-Newsletter anDie Eckdaten zur Mieterstromförderung nach dem EEG zusammengefasst.
Voraussetzungen zur Förderung
- Die Direktförderung von Mieterstrom trat rückwirkend zum 25. Juli 2017 in Kraft: die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU Kommission erfolgte am 20. November 2017.
- Mindestens 40 Prozent der Gebäudefläche im Mieterstromprojekt muss Wohnfläche sein.
Höhe der Förderung
- Der Mieterstromzuschlag wurde mit der EEG Novelle 2021 von der EEG-Einspeisevergütung entkoppelt. Das heißt, er wird unabhängig nach einer Methode, ähnlich zur Einspeisevergütung berechnet. Es gibt eigene Vergütungssätze, die genau wie die Einspeisevergütung einer Degression unterliegen, die quartalsweise von der BNetzA veröffentlicht wird.
- Die Höhe der Degression soll laut letzter Diskussion langsamer steigen, da der Ausbaupfad angepasst wurde. Der lange Zeit geltende 52-Gigawatt-Deckel für den Photovoltaik-Zubau wurde im Sommer 2020 abgeschafft
- Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt am Ende von der Größe der Solaranlage, dem Datum der Inbetriebnahme und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab.
Beschränkungen
- Bislang durfte eine Photovoltaikanlage eine Maximalleistung von 100 kWp nicht überschreiten. Diese Beschränkung fällt mit dem EEG 2023. Nun erhalten auch Anlagen über 100 Kilowatt Leistung den Mieterstromzuschlag.
- Der Solarstrom muss innerhalb desselben Wohngebäudes oder in unmittelbarem Zusammenhang dazu erzeugt und verbraucht werden, ohne Durchleitung durchs Netz der öffentlichen Versorgung.
Finanzierung
- Die Förderung wurde über die EEG-Umlage finanziert. Seit 01.07.2022 entfällt die EEG-Umlage und wird durch den Energie- und Klimafonds (EKF) ersetzt.
Mieterfreundliches Gesetz
- Mieter haben nur einen Vertragspartner für die gesamte Stromlieferung, sprich er liefert vor Ort erzeugten Strom und Reststrom aus dem öffentlichen Netz.
- Mieter können ihren Stromanbieter weiterhin frei wählen.
- Das Gesetz begrenzt die Laufzeit von Mieterstromverträgen auf ein Jahr bei stillschweigender jährlicher Verlängerung.
- Eine Kopplung mit dem Mietvertrag ist nicht erlaubt, so dass der Mieterstromvertrag getrennt gekündigt werden kann.
- Der Preis für Mieterstrom darf maximal 90% des örtlichen Grundversorgertarifs betragen.
Mehr Infos über Wirklich Mieterstrom
Kritik an der EEG-Novelle 2021.
Die Opposition kritisiert an der EEG Novelle 2021, dass sie nicht ausreiche, um die umwelt- und klimapolitischen Ziele zu erreichen. Und vermutlich gibt es auch tatsächlich bald ein Update, weil erst Anfang 2021 die Entscheidung getroffen wird, ob der für 2030 angepeilte Ökostromanteil angehoben wird, um die schärferen EU-Klimaziele zu unterstützen. Die Ausbaupfade werden also noch einmal angepasst.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert, es sei mit der EEG-Novelle eine Chance vertan worden, das wichtigste Klimaschutzinstrument zu stärken, Innovation voranzutreiben und die Energiewende zu beschleunigen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz forderte eine deutliche Anhebung des Ökostromausbaus auf mindestens 75 Prozent bis 2030.
Richtig realisiert kann Mieterstrom auf alle Fälle heute schon ein Gewinn für Mieter:innen, Immobilienbesitzer:innen und uns alle sein.
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