Auswirkungen des Klimapakets auf Mieterstromprojekte.
von Anna. - Lesezeit: 3 Minuten
Ziel des gesamten Klimapakets ist es, bis 2030 eine CO2-Einsparung von 55 Prozent im Vergleich zu 1990 erreichen. Grundsätzlich kann u. a. mit der geplanten Aufhebung des Zubaudeckels, der EEG-Umlagenbefreiung von Speichern und durch erhöhte Förderungen beim Bau die Attraktivität von Mieterstrom gesteigert werden. Der erste Schritt für eine sektorenübergreifende Energieversorgung ist mit einem CO2-Startpreis im Wärme- und Verkehrssektor - gültig ab 2021 - in Höhe von 25 Euro schon getan. Bis 2025 soll er auf 55 Euro steigen.
Welche Maßnahmen des Klimapakets nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passieren, bleibt abzuwarten. Im Folgenden haben wir für Mieterstromprojekte relevante Vorhaben zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis:
- Der CO2-Preis und der Emissionshandel.
- Ist der Zubaudeckel in der Photovoltaik vom Tisch?
- Einsatz von Gewerbespeichern.
- Förderungen bei Sanierung und Ladesäuleninfrastruktur.
- Rechtliche Erleichterungen für Mieterstrom.
- Hoffnung auf die Novelle des Mieterstromgesetzes.
Der CO2-Preis und der Emissionshandel.
Wie sich der CO2-Preis auf Emissionen in Wärme- und Verkehrssektor auswirkt und hier auch Mieterstromprojekte beeinflusst, bleibt abzuwarten. Nach den letzten Verhandlungen Ende 2019 liegt der Einstiegspreis nun bei 25 Euro statt zuvor geplanten 10 Euro. Er ist damit vergleichbar zum Preis des existierenden Emissionshandelssystems im Strommarkt. Zusammen mit verstärkten Förderungen unterstützt er die sektorenübergreifende dezentrale Energieversorgung.
Bis 2025 soll der CO2 Preis schrittweise auf 55 Euro erhöht werden. Ab 2026 soll ein eigener Emissionshandel für Wärme und Verkehr eingeführt und dafür ein Preiskorridor zwischen 55 Euro und 65 Euro festgelegt werden. Die steigenden CO2-Preise und die niedrigerer Energiekosten bei Nutzung erneuerbarer Energien zahlen sich also immer stärker aus. Schließlich planen Immobilienbesitzer längerfristig, da typische Wohngebäude bis zu 100 Jahre genutzt werden.
Wie genau die Wirkung der erweiterten CO2-Bepreisung auf die Sektorenkopplung ist, bleibt abzuwarten. Denn leider werden der Wärme- und Verkehrssektor nicht in den bestehenden CO2-Emissionshandel integriert. Dabei hätte so die beschleunigte Wende im Strommarkt wertvolle Impulse für die Wärme- und Verkehrswende liefern können. Durch die vielen Schnittstellen bietet Mieterstrom dennoch heute schon – auch ohne sektorenübergreifenden Emissionshandel – die Chance, Strom, Wärme und Mobilität effizient zu vernetzen. Es ist ein wichtiger Schritt, um Gebäude zukunftsfähig zu machen. Sektorenkopplung ist der Schlüssel für eine effiziente, erneuerbare Energiewende.
Polarstern realisiert bereits diverse Mieterstromprojekte, bei denen Strom- und Wärmeversorgung durch Photovoltaikanlage und Wärmepumpe oder BHKW miteinander verknüpft sind. Auch wird heute so gut wie kein Mieterstromprojekt mehr ohne Ladestation für Elektroautos umgesetzt.
>>> Mieterstrom-Referenzen von Polarstern anschauen.
Ist der Zubaudeckel für Photovoltaik vom Tisch?
Im EEG war ein Ende der Einspeisevergütung vorgesehen, wenn ein Zubau an Photovoltaik mit einer Gesamtleistung von 52 GW erreicht ist. Beim aktuellen Ausbautempo wäre dieses Limit Anfang 2020 erreicht gewesen. Nun ist der Deckel gefallen und auch bei Neuanlagen erhalten die Anlagenbesitzer für jede eingespeiste Kilowattstunde eine Vergütung. Nach wie vor ist die Einspeisevergütung ein wichtiger Aspekt, der die Wirtschaftlichkeit und langfristige Planbarkeit der Investitionen beeinflusst. Das wird solange der Fall sein, bis die Sektorenkopplung vorangeschritten und Speicher in den Gebäuden weitgehend Standard sind. Schließlich wird solare Energie nicht immer dann erzeugt, wenn der Bedarf in den Gebäuden hoch ist. Nach aktuellem Stand ist die Vergütung für Photovoltaikanlagen bis 750 Kilowatt nach wie vor an die Zubauraten gekoppelt. Das bedeutet, dass sie auch ohne Deckel in absehbarer Zeit auf Strommarktniveau und somit bei rund 6 Cent je Kilowattstunde liegt.
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Einsatz von Gewerbespeichern.
Im Unterschied zu Einfamilienhäusern war bei Mieterstromprojekten mit Photovoltaikanlage und Speicher das Delta zwischen selbst erzeugtem und genutztem Strom und Strom aus dem öffentlichen Netz lange zu klein, sprich die Zusatzrendite verglichen zu einer reinen PV-Anlage zu gering. Inzwischen aber rechnet es sich auch bei großen Gebäuden immer mehr, Stromspeicher in der Mieterstromversorgung zu integrieren.
Die erzielbaren Autarkiegrade sind jedoch beeindruckend: In den Sommermonaten haben wir bei Polarstern in Mieterstromprojekten Strom-Autarkiegrade von über 90 Prozent erreicht. Im Jahresmittel liegen die Werte oft bei 60 bis 70 Prozent.
Indem Speicher mit dem Klimapaket nun von doppelten Umlagen befreit werden sollen, werden außerdem kombinierte Geschäftsmodelle wie Peak Shaving mit Eigenverbrauchsoptimierung und Intraday-Bewirtschaftung attraktiver für die Betreiber der Stromspeicher. Der Speicher nimmt dabei überschüssige Energie aus dem öffentlichen Stromnetz oder speist umgekehrt bei Strommangel Energie ein und übernimmt so eine stabilisierende Funktion im Stromnetz.
Förderungen bei Sanierung und Ladesäuleninfrastruktur.
Wer energieeffiziente Gebäude baut oder saniert soll künftig stärker unterstützt werden, so die Vereinbarung im Klimapaket. Die energetische Gebäudesanierung wird steuerlich gefördert. Zusätzlich werden diverse Einzelmaßnahmen wie die Erneuerung von Heizungsanlagen erleichtert. Sanierungen und energieeffiziente Neubauten sind quasi der Steigbügel für eine wirtschaftlich attraktive Umsetzung von Mieterstrom, weil sie die nötigen Investitionen erleichtern.
Auch in Sachen Ladestellen für Elektroautos soll es Verbesserungen geben. Nicht nur der Bund fördert den Ausbau der Infrastruktur. Auch gemeinsam genutzte private und gewerbliche Ladeinfrastruktur sollen ausgebaut werden.
>>> Mieterstrom mit KfW 40 und KfW 40 Plus.
Rechtliche Erleichterungen für Mieterstrom.
In der Umsetzung von Mieterstrom sind verschiedene Gesetze und Vorschriften zu beachten, vom EEG, EnWG, KWKG, StromStG bis zum EnergieStG etc. Das macht Mieterstrom oftmals komplex. Laut Klimapaket soll das geändert werden, um den Zubau von Solaranlagen in den Städten voranzubringen. Im Zuge der Novellierung des Mieterstromzuschlags soll dies geschehen. Auch soll teilweise für Mieterstrom die EEG-Umlage entfallen.
Hoffnung auf die Novelle des Mieterstromgesetzes.
Mieterstrom hat das Potenzial, nicht nur die Stromwende voranzubringen, sondern auch die Energiewende und den Klimaschutz in anderen Sektoren. Dazu muss der Einsatz erneuerbaren Stroms sich dort rechnen – wirtschaftlich und mit Blick auf das Klima. Das erfordert einen sektorenübergreifenden, einheitlichen CO2-Preis, der über dem Preis des aktuellen Emissionshandelssystems liegt. Alles andere wäre ein Rückschritt. Der Preis muss sich am Markt frei bilden, ohne Deckelung durch die Politik. Nur so wird der derzeit noch nicht ausreichend erzeugte Strom aus erneuerbaren Energien dort genutzt, wo er wirtschaftlich und klimatisch betrachtet am meisten bewirkt.
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