Seit dem 1.1.2024 erhalten Haushalte mit einer Wärmepumpe, einer Wallbox, einem Speicher oder auch einer Klimaanlage eine spezielle Vergütung. Voraussetzung sind eine elektrische Leistung von mindestens 4,2 kW und der Anschluss im Niederspannungsnetz. In der Fachsprache nennt man diese Anlagen dann "steuerbare Verbrauchseinrichtung“.
Mit der Einordnung der Wärmepumpe oder Ladestation als sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ ist verbunden, dass der Netzbetreiber bei drohender Überlastung der Stromnetze zeitweise die Leistung dieser Geräte auf 4,2 kW dimmen kann. Das wird im §14a EnWG geregelt. Für diese energiewende- und stromsystemdienlichen Eingriffe erhalten Verbraucher eine Vergütung.
Finanzielle Vergütung über zwei Module.
Erfüllst du die genannten Kriterien, hast du die Wahl zwischen zwei Vergütungs-Modulen:
- Modul 1: Netzbetreiberindividueller, pauschaler Betrag
- Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises
Netzbetreiberindividueller, pauschaler Betrag. (Modul 1)
Hier bekommst du je nach Netzgebiet einen festgelegten Betrag zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr. Du brauchst dafür nicht unbedingt einen eigenen Stromzähler für deine Wärmepumpe oder Ladestation. Das Modul 1 eignet sich oft vor allem für Haushalte mit einer Ladestation/Wallbox.
In Zukunft kannst du dieses Modul 1 mit einem zeitvariablen Netzentgelt kombinieren.
Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises. (Modul 2)
Hierbei reduziert sich das Netzentgelt im Arbeitspreis deines Stromtarifs um 60 %. Für dieses Vergütungsmodell brauchst du einen separaten Stromzähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Da sich dieses Vergütungsmodell mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren lässt (also der KWK- und Offshore-Umlage, Umlagebefreiung nach EnFG), eignet es sich besonders für Wärmepumpen.
Wie erfolgt die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinheit und wie bekomme ich die finanzielle Vergütung ausgezahlt?
Für welches Modul du dich entscheidest, musst du mit deinem Netzbetreiber klären, der wiederum reicht diese Information automatisch an deinen Energieversorger weiter. In der Regel meldet der Installationsbetrieb dein Gerät beim Netzbetreiber an.
Die Vergütung im Modul 1 wird von uns auf deiner Jahresrechnung gutgeschrieben. Bei Modul 2 wird das reduzierte Netzentgelt von uns direkt im Arbeitspreis deines Tarifs berücksichtigt.
Ich habe bereits eine Wärmepumpe oder ein E-Auto? Greift dann auch der neue §14a EnWG?
Wenn du schon vor dem 1.1.2024 eine Wärmepumpe oder eine Ladestation zuhause hattest, dann bleibt für dich erst einmal alles wie gehabt. Du kannst jedoch freiwillig in den neuen § 14a EnWG wechseln. Nur denk dran: Wer einmal umgestiegen ist, kann das nicht mehr rückgängig machen.
Auch mussten nicht alle Haushalte die vor dem 1.1.2024 installierten Wärmepumpen und Ladestationen als steuerbare Verbrauchseinheit anmelden. Inzwischen ist diese Steuermöglichkeit der Anlage verpflichtend.