Mit der Umstellung auf Elektrofahrzeuge ergeben sich verschiedene Vorteile für Unternehmen. Denn nicht nur für Elektrofahrzeuge, auch für den Betrieb eines öffentlichen Ladepunktes gibt es die THG-Prämie. Laut Ladesäulenverordnung (LSV) ist dabei der bestimmende Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunktes entscheidend. Es spielt keine Rolle, ob der Betreiber des öffentlichen E-Ladepunktes sein Besitzer ist. Auch darf der Betreiber einen Dienstleister nutzen, ohne dass er dadurch seinen Betreiber-Status verliert. Wichtig ist für den Erhalt der THG-Prämie, dass der Ladepunkt öffentlich oder halb-öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist. Du hast eine wachsende Elektroauto-Flotte und du planst oder hast schon erste Ladepunkte? Dann melde dich bei uns, um mehr zu unserem THG-Angebot zu erfahren.